Fördertopf

Anträge können nur noch über das Onlineformular unten entgegengenommen werden!
Es werden keine Papieranträge mehr akzeptiert!

Der Fördertopf ist für internationale Studierende gedacht, die doppelten Studienbeiträge zahlen müssen und keine Möglichkeit haben diese von der Universität rückerstattet zu bekommen.
Von dieser Förderung ausgenommen werden Studierende aus Albanien, Bosnien, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland, solange diese Studierenden einen Anspruch auf die Rückerstattung der Studienbeiträge haben. Ausgenommen sind auch Studierende, die in ihrem Bachelor Studium das zwölfte Semester überschritten haben.

Um gefördert zu werden, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

Anforderungen

  • Auf dem Kontoauszug sollen weniger als 1800 Euro nachweisbar sein.
  • Der monatliche Verdienst ist geringer oder gleich der 1,5-fachen der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze. 
    (Geringfügigkeitsgrenze 2024: € 518,44; max. Verdienst € 777,66)
  • Die monatlichen Fixkosten (Miete, Betriebskosten, Strom, Telefon, Internet und Versicherung) sollen den Betrag von 650 Euro nicht überschreiten.
  • Im vergangenen Semester wurden mindestens Lehrveranstaltungen im Wert von 12 ECTS oder 6 SWS absolviert oder eine Bestätigung über den guten Fortschritt bei der Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit (Bachelor-, Diplom-, Master- oder Dissertationsarbeit) kann nachgewiesen werden

Nur vollständige Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen werden berücksichtigt!

Erforderliche Unterlagen

  • Formular für den Antrag (vollständig ausgefüllt)
  • Kopie eines Lichtbildausweises und des Meldezettels
  • Kopie des Studienbuchblatts
  • Kopie der Studienbestätigung für dieses und das vergangene Semester
  • Der Studienerfolgsnachweis
  • Einen Ausdruck des Studienbeitragsstatus für das vergangene Semester
  • Ein Einkommensnachweis (wenn vorhanden)
  • Der Nachweis anderer Unterstützungen (wenn vorhanden)
  • Die Kopie aller fortlaufenden Kontoauszüge für die letzten 3 Monate mit aktuellem Kontostand!
  • Ein Begründungsschreiben für das Beantragen dieser ÖH-Förderung.

Die Einreichfrist im Sommersemester ist von 01.März bis 15. April!
Die Einreichfrist im Wintersemester ist von 01.Oktober bis 15. November!
In beiden Fällen wird der Antrag für die Rückerstattung der Studiengebühren für das vorangegangene Semester gestellt.