Studienrecht-Einmaleins

Als Student*in hast du basierend auf einigen Gesetzen Rechte und Pflichten, die dein Studium an der TU Graz regeln – auf dieser Seite möchten wir dir einen Crashkurs geben, was du machen musst und worauf du pochen darfst!

Für jede Lehrveranstaltung (LV) müssen Titel, Art, Namen der Vortragenden, Ort und Zeit der Abhaltung, Ziele, Methoden, erlaubte Hilfsmittel und Beurteilungskriterien bekanntgegeben werden. Diese können nur in Ausnahmefällen während des Semesters geändert werden. In diesem Fall kannst du dich innerhalb von 48 Stunden ab Bekanntgabe von der LV ohne Beurteilung abmelden.

Es gibt unterschiedliche LV-Typen (VO, UE, VU etc.), die auf verschiedene Weise beurteilt werden. Die Beurteilung kann durch eine schriftliche und/oder mündliche Prüfung erfolgen. Bei LVen mit immanentem Prüfungscharakter (alle außer VO) erfolgt die Benotung nicht mit einer einzelnen Prüfung, sondern durch laufende Bewertung während des Semesters, beispielsweise durch Abgaben und Teilklausuren. VOs werden in einem Vorgang geprüft, dafür müssen mindestens drei Prüfungstermine pro Semester angeboten werden, welche vor dem Semesterbeginn bekanntgegeben werden müssen.

Die Noten entsprechen denen der Schule, von 1 (sehr gut) bis 5 (nicht genügend). Alternativ dazu gibt es die Beurteilungen „mit Erfolg teilgenommen“ und „ohne Erfolg teilgenommen“, wenn eine Ziffernnote nicht zweckmäßig ist. Bei Täuschung wird „U, ungültig“ eingetragen.

Es stehen in allen ordentlichen Studien, die von der TU Graz angeboten werden, für jede Prüfung maximal fünf Antritte zur Verfügung, mit zwei Ausnahmen: im Lehramtsstudium hast du nur vier Antritte, und die letzte offene Lehrveranstaltungsprüfung des Studiums darfst du ein weiteres Mal wiederholen. Positiv beurteilte Prüfungen darfst du bis maximal 12 Monate nach Ablegung der Prüfung wiederholen. Dabei zählt dann immer die Note des letzten Antritts, egal ob die Note schlechter, besser oder gleich ist.

Ab dem vierten Antritt werden alle VO-Prüfungen kommissionell abgehalten, sowie auf Antrag deinerseits bereits der dritte Antritt. Das bedeutet, die Beurteilung erfolgt durch eine Kommission, die aus mindestens drei Personen besteht, wodurch eine ungerechte Beurteilung durch eine Einzelperson vermieden werden soll. Wenn in der LV-Beschreibung nicht anders angegeben, bleibt der Modus gleich, d.h. schriftliche Prüfungen werden von mehreren Personen korrigiert.

Bei unentschuldigtem Fehlen bei einer Prüfung kannst du für acht Wochen und für den nächsten Prüfungstermin gesperrt werden – also immer fristgerecht abmelden! Die Abmeldefrist an der TU Graz endet 48 Stunden vor dem Prüfungstermin und wird durch Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage um je 24 Stunden verlängert. Kannst du dem*der Prüfer*in aber einen nachvollziehbaren wichtigen Grund für das Nichterscheinen geltend machen, so hat der*die Prüfer*in die Sperre unverzüglich aufzuheben.

Anwesenheitspflicht besteht prinzipiell nur bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, sofern es die Vortragenden nicht anders festlegen. Bei einer VO besteht keine Anwesenheitspflicht, jedoch ist es niemals schlecht, die Vorlesung zu besuchen.

Unter Plagiarismus versteht man nicht nur das Abkupfern wissenschaftlicher Erkenntnisse, sondern z.B. auch das Erfinden von Daten und das Abschreiben von Abgaben, sei es in- oder außerhalb einer Prüfung. Wird die Täuschung bemerkt, reichen die Konsequenzen von der Beurteilung der Lehrveranstaltung „U ungültig“ über die Verpflichtung, eine Abschlussarbeit neu zu schreiben bis hin zur Aberkennung eines akademischen Grades!

Die Ergebnisse müssen spätestens vier Wochen nach dem Prüfungstermin bekannt gegeben werden. Dies gilt neben VO-Prüfungen auch für Teilprüfungen bei immanenten LVen. Die Ergebnisse entsprechen dann den Zeugnissen, die man über das Online-System ausdrucken kann. Bei Nichteinhalten der vierwöchigen Frist gilt die Lehrveranstaltung für Anmeldevoraussetzungen als absolviert. Gegen die Beurteilung einer Prüfung ist kein Rechtsmittel zulässig, aber bei schweren Mängeln in der Durchführung kann eine negativ beurteilte Prüfung aufgehoben werden. Da die Einspruchsfrist nur vier Wochen beträgt und schwere Mängel nur selten auftreten, solltest du uns im Zweifelsfall so schnell wie möglich kontaktieren!

Du kannst bei deiner Prüfung bis zu 6 Monate ab Bekanntgabe der Beurteilung Einsicht in die Prüfungsunterlagen (Angabe, Antworten, Beurteilung sowie Prüfungsprotokoll) nehmen. Dies ist natürlich vorher mit dem:der Prüfer:in abzusprechen. Bist du an einem Termin für die Einsichtnahme verhindert, hast du das Recht auf einen alternativen Termin. Die Prüfung darf kopiert bzw. abfotografiert werden, davon ausgenommen sind Multiple-Choice-Fragen.

Die Evaluierung einer Lehrveranstaltung über das Online-System hilft allen, und sie ist völlig anonym! Es soll natürlich nicht nur Kritik geübt werden, auch Lob ist gerne gesehen. Die Vortragenden erfahren so, woran sie noch arbeiten sollten und auch was sie gut machen. Auch für eure Vertretung sind die Evaluierungen eine wichtige Argumentationsgrundlage. Die Evaluierung ist ein mächtiges Werkzeug der Studierenden und sollte von allen genutzt werden.

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) umfasst mehrere LVen, die dir einen relevanten Eindruck von deinem Studium und über das Fachgebiet vermitteln sollen. Die vorgegebenen LVen musst du positiv abschließen, damit du im Studium uneingeschränkt durchstarten kannst, denn vor Abschluss der STEOP kannst du nur LVen im Ausmaß von maximal 22 ECTS absolvieren (inklusive Freifächer, exklusive Anerkennungen). Das gilt auch für die Anmeldung zu LVen mit immanentem Prüfungscharakter! In manchen Studien mit einem STEOP-„Pool“ gilt die STEOP als abgeschlossen, sobald du eine gültige Kombination der LVen positiv absolviert hast. Genauere Infos dazu findest du in deinem Curriculum.

Du musst im Bachelor innerhalb der ersten vier Semester mindestens 16 ECTS erbringen, ansonsten bist du für zwei Studienjahre nicht mehr zu diesem Studium zugelassen. Ausgenommen sind Studierende mit festgestellter Behinderung, Semester in Beurlaubung zählen nicht zur Frist.

LVen können (zu Teilen) online abgehalten werden. In der Regel erfolgt die virtuelle Lehre synchron, was zumindest Interaktion zwischen Studierenden und Lehrenden ermöglicht. Asynchrone Abhaltung ist nur in Einzelfällen möglich; insbesondere ersetzt ein hochgeladenes Skriptum keinen Vortrag!

Bereits absolvierte LVen können für ähnliche, noch zu absolvierende LVen anerkannt werden. Dafür gibt es sog. Äquivalenz- und Anerkennungslisten, beide findest du im Curriculum. Der:die Studiendekan:in kann dir auch Lehrveranstaltungen individuell anerkennen. Wenn du allerdings ein Auslandssemester absolvieren möchtest, ist unbedingt vorher Rücksprache zu halten, welche LVen du im Ausland besuchen möchtest, damit diese auch vom Dekanat anerkannt werden. Vor der Inskription absolvierte Prüfungen, z.B. aus einem vorangegangenen Bachelorstudium, musst du dir innerhalb von zwei Semestern ab der Inskription anerkennen lassen!

Je Semester ist ein Beitrag von 21,20 Euro (Stand Studienjahr 2022/23) zu bezahlen, welcher sich aus dem Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) und einem Sonderbeitrag für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung zusammensetzt. Wenn du die Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester pro Studium (Bachelor und Master sind eigene Studien) überschreitest ist zusätzlich der Studienbeitrag (363,36 Euro, Stand Sommersemester 2023) zu entrichten. Jedoch gibt es einige Erlassbestände, um diesen Beitrag nicht entrichten zu müssen. Zu beachten ist zudem, dass Studierende aus Drittstaaten (außerhalb EU/EWR) leider vom ersten Semester an den doppelten Studienbeitrag zahlen müssen.

Das war ein grober Überblick über die wichtigsten Themen – für weiterführende Informationen schau dir unsere zusätzlichen Flyer an oder besuch unsere Website: https://studienrecht.htugraz.at

Hast du noch Fragen oder ein konkretes Problem im Bereich Prüfungs- oder Studienrecht? Dann melde dich einfach unter bipol@htugraz.at – wir helfen dir gerne weiter!