Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist eine Serviceeinrichtung für alle Mitarbeiter/innen und Studierenden an der TU Graz. Das Ziel des Arbeitskreises ist Geschlechtergerechtigkeit und Diversity Management an der TU Graz voranzutreiben. Der Arbeitskreis berät die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung gemäß § 42 Abs 1 Universitätsgesetz 2002. Die Mitwirkung bei Personalangelegenheiten erfolgt durch einzelne Arbeitskreismitglieder. Wenn Sie sich mit einem Anliegen an ein Mitglied des Arbeitskreises wenden, berät diese Person Sie vertraulich. Auf Ihren Wunsch kann Ihre Ansprechperson des Arbeitskreises mit Ihrer Einwilligung Ihr Anliegen an die entsprechenden Organe der TU Graz herantragen. Für die Mitglieder des Arbeitskreises besteht Amtsverschwiegenheitspflicht.

 

Aufgaben

  • Durchführung von präventiven Maßnahmen zur Vorbeugung von möglicher Diskriminierung
  • Diskriminierungen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion bzw. Weltanschauung, des Alters und/oder der sexuellen Orientierung durch Universitätsorgane entgegenzuwirken
  • Universitätsorgane und Universitätsangehörige in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen; Die Mitglieder des Arbeitskreises beraten vertraulich.
  • Agenden der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung wahrzunehmen
  • Ausübung der Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte in Gleichbehandlungsfragen und in Personalangelegenheiten: Freigabe der Ausschreibungstexte, Begleitung der Bewerbungsgespräche und Freigabe des Einstellungsantrages. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist kein Entscheidungsorgan und übt diesbezüglich begleitende Kontrolle aus.
  • Mitwirkung bzw. Kontrolle in Berufungs- und Habilitationsverfahren
  • Erhebung von Beschwerden an die Schiedskommission
  • Ausarbeitung eines jährlichen Tätigkeitsberichts für den Universitätsrat und das Rektorat.