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Allgemeines

Die Curricula-Kommission hat vom Senat eine Entscheidungsvollmacht über alle Bachelor-, Master- und die auslaufenden Diplomstudien erhalten. Sie ist an der Erstellung und an der Änderung dieser Studien maßgeblich beteiligt. Die Curricula-Kommission kann in diesem Zusammenhang auch Richtlinien und Vorgaben festlegen.

Rechtliche Grundlagen

Der Senat einer Universität ist laut § 25 (7) UG 2002 berechtigt, Kollegialorgane für einzelnen Aufgaben in seinem Wirkungsbereich einzusetzen. Die Curricula-Kommission ist genau so ein Kollegialorgan, das zusätzlich auch im Satzungsteil Studienrecht erwähnt und mit Aufgaben und Rechten ausgestattet wird. Im Satzungsteil legen die §§ 2 und 3 Teile der Aufgaben der Kommission fest. Die Größe der Curricula-Kommission kann vom Senat per Beschluss geändert werden.

Aufgaben

Die CuKo ist maßgeblich an der Erstellung und Änderung aller Bachelor- und Masterstudien beteiligt. Dabei achtet sie vor allem auf den nicht-fachlichen Teil der Studienpläne. Die Studienpläne müssen natürlich den geltenden Bestimmungen des Universitätsgesetzes, der Satzung und der Richtlinien und Vorgaben der Curricula-Kommission entsprechen. Zusätzlich achtet die Kommission darauf, dass die Studienpläne Qualitätsmerkmale, wie etwa ein ausgewogenes Verhältnis der Lehrveranstaltungstypen oder gewisse Gruppengrößen erfüllen. Die Kommission erstellt auch aus eigenem Antrieb verbindliche Regeln und Richtlinien, an die sich alle Studienkommissionen halten müssen.

Zusammensetzung der Kommission

Zur Zeit besteht die CuKo aus zwölf Mitgliedern, davon sechs aus der Kurie der ProfessorInnen, drei aus dem "Mittelbau" und drei Studierende. Die Mitglieder werden jeweils von ihrer Kurie in die Kommission entsandt.

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