Studienbeitrag

Grundsätzlich besteht eine generelle Studienbeitragspflicht für alle Studierenden an allen österreichischen Universitäten.

 

Studienbeitrag pro Semester 
(Stand Oktober 2024)

Ordentliche Studierende
(außerhalb der Mindeststudiendauer + Toleranzsemester)

363,36 €

Drittstaatenangehörige

726,72 €

Außerordentliche Studierende*

363,36 €

* Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang teilnehmen oder den Vorstudienlehrgang besuchen, sind vom Studienbeitrag befreit und bezahlen den Lehrgangsbeitrag und den ÖH-Beitrag.

Befreiung vom Studienbeitrag

Befristete Befreiung

Unter der Voraussetzung, dass die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semsester (Toleranzsemester) überschritten wird, sind folgenden Personengruppen vom Studienbeitrag befreit:

  • Österreichische Staatsbürger*innen
  • Staatsangehörige aus EU/EWR-Ländern
  • Schweizer Staatsbürger*innen
  • Konventionsflüchtlinge
  • Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltsberechtigung in Österreich
  • Drittstaatsangehörige, die Studienbeihilfe in Österreich erhalten
  • Studierende, auf welche die Personengruppenverordnung zutrifft
  • Studierende mit einem anderen Aufenthaltstitel als „Aufenthaltsbewilligung Studierende“ in Österreich

Dauerhafte Befreiung

Ordentliche Studierende, die eine Staatsbürgerschaft eines Landes besitzen, die hier gelistet sind, sind generell vom Studienbeitrag befreit. Es ist ausschließlich der ÖH-Beitrag pro Semester während der gesamten Studiendauer zu entrichten.

Erlass des Studienbeitrags

Eine Befreiung vom Studienbeitrag erfolgt unter anderem bei:

  • Bezug von Studienbeihilfe
  • Schwangerschaft
  • Kinderbetreuung, Betreuungspflichten
  • Krankheit (mind. 2 Monate)
  • Behinderung von mind. 50%
  • Mindestens zweiwöchiger Auflandsaufenthalt im Rahmen des Studiums
  • Zeiten als Studierendenvertreter*in
  • Doktoratsstudierende der TU Graz mit einem Beschäftigungsverhältnis zur TU Graz
  • Staatsangehörige aus bestimmten Ländern

Detaillierte Informationen zu den Regelungen an der TU Graz sowie alle Erlassgründe findest du hier.

Rückerstattung des Studienbeitrags

Wenn du den Studienbeitrag bereits eingezahlt hast, aber aufgrund eines Erlasstatbestands für das laufende Semester eine Befreiung erwirken könntest, musst du dazu einen Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags stellen. Ebenso kannst du eine Rückerstattung beantragen, wenn du für das betreffende Semester beurlaubt bist, das Studium vor Ablauf der Frist zum Bezahlen des Studienbeitrags beendet hast oder als Erstzugelassene/r das Studium vor Ende der Zulassungsfrist wieder abgemeldet hat.

Für die Rückerstattung muss das Formular Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrags zusammen mit den für den jeweiligen Erlasstatbestand nötigen Formularen und Nachweisen beim Studienservice eingereicht werden. 

Der Antrag ist elektronisch auszufüllen und ist für das Sommersemester bis zum 30. September des gleichen Jahres bzw. für das Wintersemester bis zum 28. oder 29. Februar des folgenden Jahres einzureichen.

Der Antrag kann auf folgende Weisen an den Studienservice übermittelt werden:

  • Per E-Mail an studienbeitrag@tugraz.at
  • Per Post an Studienservice Rechbauerstraße 12/I 8010 Graz
  • Persönliche Abgabe im Studienservice der TU Graz (Termin erforderlich)

Mehrere Studien

Werden mehrere Studien an der TU Graz betrieben, so wird für jedes Studium die beitragsfreie Zeit berechnet. Die Vorschreibung eines allfälligen Studienbeitrages richtet sich dann nach jenem Studium, in welchem die beitragsfreie Zeit am frühesten endet.

Dabei ist unerheblich, welches Studium als „Hauptstudium“ betrieben wird.

Werden mehrere Studien an mehreren Universitäten betrieben, so berechnet jede Universität unabhängig von der anderen die beitragsfreie Zeit.

Dementsprechend kann es passieren, dass Studierende an einer Universität vom Studienbeitrag befreit sind, an einer anderen allerdings die beitragsfreie Zeit bereits verbraucht haben und von dieser eine Vorschreibung des Studienbeitrages erhalten.