Ich habe den Studienbeitrag bereits eingezahlt und möchte diese Rückfordern
Wenn du den Studienbeitrag bereits eingezahlt hast, aber aufgrund eines Erlasstatbestands für das laufende Semester eine Befreiung erwirken könntest, musst du dazu einen Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags stellen. Ebenso kannst du eine Rückerstattung beantragen, wenn du für das betreffende Semester beurlaubt bist, das Studium vor Ablauf der Frist zum Bezahlen des Studienbeitrags beendet hast oder als Erstzugelassene/r das Studium vor Ende der Zulassungsfrist wieder abgemeldet hat.
Für die Rückerstattung muss das Formular Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrags zusammen mit den für den jeweiligen Erlasstatbestand nötigen Formularen und Nachweisen beim Studienservice eingereicht werden.
Der Antrag muss an das Studienservice geschickt werden, und zwar: