Arbeiten und Studieren

Wir vom Fachbereich "Arbeit"  informieren bei allen Fragen bezüglich Praktika, Ferialjobs, Stellensuche und Arbeit während des Studiums. Schließlich sind Begriffe wie geringfügige Beschäftigung, Werkverträge oder Beschäftigungsformen im Allgemeinen auf den ersten Blick trockene Materie, sie können aber Dein Leben (und vor allem Deine Geldbörse) direkt beeinflussen.

Viele Studenten sind gezwungen diverse Jobs anzunehmen, um sich das Studium finanzieren zu können, jedoch sind sich die wenigsten über ihre Rechte & Pflichten als Arbeitnehmer im Klaren. Angesichts der steigenden Zahl berufstätiger Studierender ist es für uns besonders wichtig hier für die nötigen Infos betreffend Abgaben und Steuern zu sorgen.

Aufgrund der vielen Missstände die sich dadurch ergeben, fühlen wir uns dazu verpflichtet, Bedürftige mit Informationen zu unterstützen und sie auf eventuelle Missstände hinzuweisen, egal ob es sich hierbei um Rechtsfallen handelt oder einfach bei der Hilfe zur Stellensuche. Derzeit wird außerdem noch am Ausbau der Informationen für den Sektor selbständiger Beschäftigung gearbeitet.

Bei dubiosen Arbeitsverträgen, Unklarheiten, oder wenn du dir einfach denkst “das können die dochnicht mit mir machen!!“ - komm doch einfach vorbei und wir werden versuchen dir weiter zu helfen. Bei Fragen schreibt bitte einfach ein Mail mit einer kurzen Beschreibung worum es geht. Bitte bei der Beschreibung auch eine Telefonnummer angeben. Dadurch können komplexere Fragen direkt besprechen und im Bedarfsfall auch gleich ein persönlicher Termin vereinbaren.

Neben dem Studium zu arbeiten, stellt eine eindeutige Doppelbelastung dar und der Fachbereich für Arbeit der HTU Graz will dir dabei helfen diese Hürde leichter zu überwinden.

Das Team des Fachbereiches für Arbeit!

Jobs & Links

Da wir uns mit allen Fragestellungen rund um das Thema Arbeit befassen, möchten wir Dir hier noch Links zur erleichterten Suche eines Studentenjobs zeigen:

Aktuelle Jobangebote findet man unter:

Weitere Informationen zum Thema Arbeit:

Beschäftigungsformen

Arbeitsverhältnis

„Arbeitnehmer ist, wer seine Arbeitskraft in einem Verhältnis persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt einem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Besondere Merkmale sind Weisungsgebundenheit, Bindung an Arbeitszeiten und Einordnung in eine betriebliche Ablauforganisation.

Man unterscheidet Arbeiter und Angestellte. Es gelten alle arbeitsrechtlichen Gesetze, wie das Angestelltengesetz oder das Arbeitszeitgesetz, aber auch die in der jeweiligen Branche anzuwendenden Kollektivverträge. Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet.“

Entnommen der österreichischen Wirtschaftskammer, wko.at.

Freier Dienstvertrag

Die wahrscheinlich wichtigste Beschäftigungsform für einen Studenten ist die des freien Dienstvertrages, wobei keinerlei gesetzliche Definition besteht. Als freie/r Dienstnehmer/in ist man nahezu ungebunden und in keinerlei persönlicher Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Weder das Arbeitsrecht noch seine Schutzbestimmungen gelten bei dieser Form der Beschäftigung. 

Die wichtigsten Merkmale eines freien Dienstvertrages sind:

  • geringe oder keine persönliche Abhängigkeit
  • Freie Dienstnehmer können sich in der Regel vertreten lassen 
  • sie sind nicht in die Organisation des Betriebes eingegliedert 
  • sie können eigene Arbeitsmittel verwenden 
  • sie übernehmen keine Erfolgsgarantie 
  • sie werden normalerweise nach Stunden bezahlt

Bei weiteren Fragen bezüglich Sozialversicherungsbeiträge und Steuern einfach ein Mail an uns schreiben oder die Homepage der Arbeiterkammer besuchen.

Volontariat

Das Volontariat ist im Gegensatz zur Lehre gesetzlich nicht genau geregelt. Zudem ist der/die  Volontär _In kein Arbeitnehmer und dient lediglich der Aneignung von praktischen Kenntnissen, wobei weder die Reglementierungen zur Arbeitszeit noch das arbeitsrechtliche Weisungsrecht gelten.

Ferialjob

Bei einem Ferialjob steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Der/die Ferialpraktikant_In ist in keinem Arbeitsverhältnis zum Betrieb, lediglich ein Taschengeld kann im Vorhinein vereinbart werden, wobei hierbei die Ferialpraktikanten bei der Gebietskrankenkasse anzumelden sind. Sobald Kollektivverträge eine Entlohnung festlegen, liegt ein Dienstverhältnis vor.