Sozialtopf

Als Studierendenvertretung an der TU Graz sind wir sehr darum bemüht, unsere studierenden Kolleginnen und Kollegen in jeder erdenklichen Form, und daher auch im finanziellen Sinne, beim Studium zu unterstützen. Aus diesem Grund ist dieser Sozialtopf entstanden, mit dem wir sozial besonders bedürftigen Studierenden und Studierenden in Notlagen das Studium finanziell erleichtern möchten.

Wir ersuchen die beantragenden Personen um Verständnis dafür, dass die Mittel des Sozialtopfes beschränkt sind und eine freiwillige Förderung der HTU Graz darstellen.

Allgemeine Voraussetzungen:

1. Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung aus dem Sozialtopf der HTU Graz ist, dass die beantragende Person

  • ein Studium an der TU Graz betreibt,
  • im Sinne der Richtlinien unter § 2 sozial bedürftig ist,
  • laut § 3 einen adäquaten Studienerfolg nachweisen kann, und
  • in dem laufenden Jahr keine andere Förderung aus ÖH-Mitteln bekommen hat (Bundes-ÖH, andere HV, SV), ausgenommen Förderungen aus dem Sozialtopf der HTU (im vorhergehenden Semester.

2. Die beantragende Person muss durch die Vorlage einer Studienbestätigung für das Semester,in dem die Förderung beantragt wurde, beweisen, dass sie*er ein Studium an der TU Graz betreibt.
3. Die beantragende Person muss dafür Sorge tragen, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist und alle Angaben im Antrag anhand der entsprechenden Unterlagen klar und offensichtlich nachgewiesen sind.
4. Auf die Gewährung von finanziellen Unterstützungen seitens der HTU Graz besteht kein Rechtsanspruch

Fristen:
Die Einreichung im Wintersemester ist vom 01.10. bis zum 31.01. befristet!
Die Einreichung im Sommersemester ist vom 01.03. bis zum 15.06. befristet!

Anträge können nur über das untenstehende Onlineformular eingereicht werden!
Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet!

Es können nur PDFs hochgeladen werden und die maximale Dateigröße ist 25MB.
Only PDFs can be uploaded and the maximum file size is 25MB.

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