Curricular Committee of the Senate

The Curricular committee of the Senate (CuKo for short) has been granted decision-making authority by the Senate for all Bachelor's and Master's degree programs and the diploma programs that are being phased out. It is significantly involved in the creation and modification of these programs. The Curricula Commission can also define guidelines and specifications in this context.

[Translate to English:] Rechtliche Grundlagen

[Translate to English:]

Der Senat einer Universität ist laut § 25 (7) UG 2002 berechtigt, Kollegialorgane für einzelnen Aufgaben in seinem Wirkungsbereich einzusetzen. Die Curricula-Kommission ist genau so ein Kollegialorgan, das zusätzlich auch im Satzungsteil Studienrecht erwähnt und mit Aufgaben und Rechten ausgestattet wird. Im Satzungsteil legen die §§ 2 und 3 Teile der Aufgaben der Kommission fest. Die Größe der Curricula-Kommission kann vom Senat per Beschluss geändert werden.

 

[Translate to English:] Aufgaben

[Translate to English:]

Die CuKo ist maßgeblich an der Erstellung und Änderung aller Bachelor- und Masterstudien beteiligt. Dabei achtet sie vor allem auf den nicht-fachlichen Teil der Studienpläne. Die Studienpläne müssen natürlich den geltenden Bestimmungen des Universitätsgesetzes, der Satzung und der Richtlinien und Vorgaben der Curricula-Kommission entsprechen. Zusätzlich achtet die Kommission darauf, dass die Studienpläne Qualitätsmerkmale, wie etwa ein ausgewogenes Verhältnis der Lehrveranstaltungstypen oder gewisse Gruppengrößen erfüllen. Die Kommission erstellt auch aus eigenem Antrieb verbindliche Regeln und Richtlinien, an die sich alle Studienkommissionen halten müssen.

 

[Translate to English:] Zusammensetzung der Kommission

[Translate to English:]

Zur Zeit besteht die CuKo aus zwölf Mitgliedern, davon sechs aus der Kurie der ProfessorInnen, drei aus dem "Mittelbau" und drei Studierende. Die Mitglieder werden jeweils von ihrer Kurie in die Kommission entsandt.