Das Merkblatt Prüfungsrecht (ggf. aktuellere Version im TU4U) sollte die gängigsten Fragen zum Prüfungsrecht beantworten; hier noch ein paar Erläuterungen dazu:
Gemeinsam mit dem Referat für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit geben wir auch eine Broschüre für Studienrecht heraus, das die meisten Fragen zu Beginn des Studiums beantworten sollte.
Was ein schwerer Mangel ist, lässt sich nicht so pauschal beschreiben. Beispiele für schwere Mängel können sein:
Wenn du findest, dass deine Prüfung einen schweren Mangel hatte, geh zur Einsichtnahme und lass dir deine Prüfung sowie das Prüfungsprotokoll kopieren. Damit kommst du am besten zu uns oder zu deiner StV. Wir beraten dich gerne, ob es sich bei deinem Fall um einen schweren Mangel handelt.
Wenn dem so ist, kannst du innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung beim Studiendekan Einspruch erheben. Wird diesem stattgegeben, ist deine Prüfung absolut nichtig. Das bedeutet, dass die Note aufgehoben wird und du hast auch keinen Prüfungsantritt verloren.
Selbstverständlich kann eine Beurteilung nur erfolgen, wenn du auch eine Leistung abgegeben hast. Wenn du also nicht zur Prüfung erschienen bist, hast du auch kein „Recht“ auf ein Zeugnis. Das schlimmste, was dir passieren kann, ist, dass du für die Prüfung für den nächsten Prüfungstermin bzw. die nächsten 8 Wochen gesperrt wirst.
Wenn du wirklich ein Zeugnis bekommen hast, melde dich beim verantwortlichen Prüfer und fordere ihn höflich auf, die Note aufzuheben.
Zuerst einmal tief durchatmen, alles halb so schlimm!
Den ersten Schritt hast du schon gemacht und dich ans BiPol gewandt. Wir helfen dir gerne, die Bürokratie zu bewältigen.
Um überhaupt zu einer kommissionellen Prüfung zu kommen, musst du das entsprechende Formular ausfüllen und beim Sekretariat des Institutes, an dem die LV stattfindet, abgeben. In dem Formular trägst DU den Ort, Zeit und deinen Vorschlag für die Kommission ein. Beim letztmöglichen Antritt ist der/die auf jeden Fall dein*e Studiendekan*in. Das Dekanat und die/der Studiendekan*in entscheiden jetzt über deinen Antrag. Sollte der Ort, die Zeit oder die Personen verhindert sein, wird in Abstimmung mit dir ein neuer Termin gesucht. Sobald der Termin und die Kommission von dir bzw. von der/vom Studiendekan*in freigegeben wurden, werden die Daten per Unterschrift fixiert.
Bürokratie erledigt!
Jetzt ist es wichtig, sich richtig auf die Prüfung vorzubereiten. Nutze die Sprechstunden des LV-Leiters. Stelle Fragen und zeige, dass du wirklich interessiert bist. Wenn du merkst, dass dir die Situation psychisch zu schaffen macht, nutze die Beratungsstelle für Studierende. (Psychologische Studentenberatung, Dreihackengasse 1, 8020 Graz, 0316/814748, https://studentenberatung.at)
Am Tag der Prüfung trittst du vor die Kommission und stellst dein Wissen unter Beweis. In den meisten Fällen findet die Prüfung mit einem schriftlichen und anschließenden mündlichen Teil statt. Das Stoffgebiet darf nicht von dem der LV abweichen. Am Ende der Prüfung berät sich die Kommission kurz und du erfährst direkt im Anschluss deine Note.
Bei rein schriftlichen kommissionellen Prüfungen erfolgt stattdessen nur die Benotung durch eine Kommission innerhalb der Frist von vier Wochen.
Wenn Name, Typ und ECTS gleich bleiben, handelt es sich um dieselbe LV. Andernfalls ist es studienrechtlich eine andere LV mit unabhängigen Prüfungsantritten. Allerdings wird auch hier eine Anrechnung als Antritt gezählt.
Wenn du die Studiengebühren bereits eingezahlt hast, aber aufgrund eines Erlasstatbestands für das laufende Semester eine Befreiung erwirken konntest, musst du dazu einen Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühren stellen. Ebenso kannst du eine Rückerstattung beantragen, wenn du für das betreffende Semester beurlaubt bist, das Studium vor Ablauf der Nachfrist beendet hast oder als Erstzugelassene/r das Studium vor Ende der Nachfrist wieder abgemeldet hat.
Für die Rückerstattung muss das Formular Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrags zusammen mit den für den jeweiligen Erlasstatbestand nötigen Formularen und Nachweisen beim Studienservice eingereicht werden.
Der Antrag muss an das Studienservice geschickt werden, und zwar:
Prüfungsrecht