HTU/Protokolle & Berichte/Öffentliche Aussendungen
Menü

Öffentliche Aussendungen der HTU Graz

Hier befinden sich die öffentliche Aussendungen der HTU Graz. Diese dienen zur Positionierung der Meinung der HTU Graz gegenüber der Politik.


27.11.2023 | Hochschüler*innenschaften fordern eine dringende Reform der Wohnunterstützung für Studierende in der Steiermark

Download der Aussendung | OTS-Aussendung

Steiermark (OTS) - Die Studierendenvertretungen an den steirischen Hochschulen fordern eine Neugestaltung der Wohnunterstützung. Seit der Novelle des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes im Jahr 2016 bleibt vielen Studierenden die dringend benötigte Unterstützung verwehrt. Vor der Novelle erhielten rund 5000 Studierenden-Haushalte eine Wohnunterstützung. Im Jahr 2022 waren es nur noch 1060 – ein Rückgang von fast 80 Prozent. Angesichts dieser alarmierenden Entwicklung und der Tatsache, dass viele Studierende in der Steiermark in Wohngemeinschaften und Studierendenheimen leben, appellieren die Hochschüler*innenschaften an die Landesregierung, eine umfassende Reform der Wohnunterstützung einzuleiten.

Die Hochschüler*innenschaften fordern eine Anpassung des Wohnunterstützungsgesetzes, die sicherstellt, dass der Anspruch nicht vom Einkommen der Eltern der Mitbewohner*innen oder von bürokratischen Hürden (Studierendenheime unterliegen nicht dem Mietrecht) abhängig gemacht wird. Dazu wurde ein Forderungspapier an die Landesregierung übermittelt und dafür wird morgen demonstriert!

Es kann nicht sein, dass Studierende von der finanziellen Situation der Eltern ihrer Mitbewohner*innen abhängig sind. Es ist Zeit für eine Neugestaltung, die faire Bedingungen für alle schafft, sagt Eve Losbichler, 1. stv. Vorsitzende der HTU Graz

In Zeiten von explodierenden Wohnkosten brauchen Studierende Anspruch auf eine den Mietpreisen entsprechende Förderung, auch in WGs und Studierendenheimen, erklärt Melanie Linschinger, Vorsitzende der ÖH der Pädagogischen Hochschule Steiermark.

Die aktuellen Regelungen für die Wohnunterstützung des Landes gehen völlig an den Realitäten der Studierenden vorbei. Viele Studierende wohnen zwar in WGs, können aber kaum als zusammenhängender Haushalt betrachtet werden. Ich fordere daher die Landesregierung auf, diese Gesetzeslücke endlich zu schließen, so Stefan Zeiringer, Vorsitzender der ÖH Uni Graz.

Die Zahlen sprechen für sich. Der Rückgang von fast 80 Prozent an Studierenden-Haushalten, die Wohnunterstützung erhalten, ist alarmierend. Wir appellieren an die Landesregierung, die Bedürfnisse der Studierenden ernst zu nehmen und rasch Maßnahmen zu ergreifen, um diese prekäre Situation zu verbessern, erwähnt Martin Heider, Vorsitzender der HTU Graz, nachdrücklich.

Es ist die Aufgabe der steirischen Landesregierung, bürokratische Hürden für Studierende abzubauen und die aktuelle Gesetzeslage vor dem Hintergrund progressiver, sozialpolitischer Überlegungen neu zu denken, betont Veronika Kaindl, 2. stv. Vorsitzende der ÖH Uni Graz.

Viele Studierende der Kunstuni haben nicht nur Mietkosten für die Wohnung, sondern z.B. auch für Proberäume, da musizieren zu Hause oftmals nicht möglich ist. Zumindest bei den Wohnkosten sollten sie unterstützt werden, gibt Justina Vaitkute, Vorsitzende der ÖH-KUG, zu bedenken.

Energiekrise und Teuerung lassen die Wohnkosten für Studierende steigen, die meist keinen Einfluss auf das Heizsystem und den Sanierungszustand ihrer Wohnung haben. Auch dieses Mal müssen wir darauf hinweisen, dass auf die Studierenden in diesem Land nicht wieder vergessen wird. Auch sie müssen effektiv unterstützt werden!, sagt Philipp Zeni, Vorsitzender der ÖH der Montanuniversität Leoben.

Uns ist wichtig, dass ein Studium nicht nur für Kinder von reichen Eltern möglich ist, sondern für alle. Besonders kritisch ist die Situation bei Studierenden aus dem Gesundheitsbereich, da diese unbezahlte Pflichtpraktika absolvieren müssen, sagt Florian Gollner-Stramšak, 2. stv. Vorsitzender der FH Joanneum.

Studierende müssen eine Chance auf leistbares Wohnen bekommen!

Wohnbeihilfen Demo

Startpunkte:
Neue Technik - Petersgasse 16
Uni Graz - Universitätsplatz 3

Datum: 28.11.2023, 12:00 - 15:00 Uhr

Ort: Karmeliterplatz
8010 Graz, Österreich

20.11.2023 | Forderungen aller Steirischen Hochschulen zur Verbesserung der Wohnbeihilfen für Studierende

Download des Forderungspapiers

An die steiermärkische Landesregierung:

Leben und somit auch Wohnen muss für alle leistbar sein - auch für Studierende. Das Land Steiermark gewährt Menschen in finanziell schwierigen Lebenssituationen daher eine Wohnunterstützung, was wir als Hochschüler*innenschaften als sehr wichtig empfinden. Vielen Studierenden wird die Wohnunterstützung seit der Novellierung der Steiermärkisches Wohnunterstützungsgesetz (StWUG) im Jahr 2016 jedoch nicht mehr gewährt. Dort heißt es in §4 Abs. 3:

„Sind die Förderungswerberinnen/Förderungswerber Studierende, gilt als Haushaltseinkommen ihr eigenes Einkommen und das Einkommen der ihnen gegenüber unterhaltsverpflichteten Personen unabhängig davon, ob diese mit ihnen im gemeinsamen Haushalt leben.“1

Wohnunterstützung wird folglich auf Haushaltsbasis und nicht auf Einzelbasis vergeben. Konkret bedeutet das für Studierende, die in einer Wohngemeinschaft (WG) leben, dass nicht nur ihr eigenes Haushaltseinkommen, sondern auch das Einkommen von unterhaltspflichtigen Personen aller im Haushalt lebenden Personen für die Berechnung herangezogen wird. Dadurch wird also oft auch das Einkommen der Eltern aller Mitbewohner*innen miteinbezogen, sofern das Einkommen der Studierenden jährlich 7.903,80 € nicht überschreitet.2

Nehmen wir also an, in einer WG leben drei Studierende: Selma, Lisa und Max. Alle drei arbeiten neben dem Studium. Lisa verdient allerdings weniger als 7.903,80€. Da die Miete nun wieder gestiegen ist und auch die Lebensmittel immer teurer werden, möchten Max und Selma nun um Wohnunterstützung ansuchen. Bei der Berechnung wird aber unter anderem auch das Einkommen von Lisas Eltern herangezogen, da diese unterhaltspflichtig sind. Das führt in diesem Beispiel – und meist auch in der Realität – dazu, dass Max und Selma gar keine Wohnunterstützung bekommen. Was nun? Wie soll das Einkommen von Lisas Eltern Max und Selma dabei helfen, die Miete zu bezahlen? Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass seit der Novellierung vielen Studierenden eine essenzielle Unterstützungsmöglichkeit fehlt. Auch die Höhe der Unterstützung ist mit den derzeitigen und aktuell stark steigenden Mietpreisen längst nicht mehr ausreichend. Vor der Novellierung haben noch rund 5000 Studierenden-Haushalte die Wohnunterstützung bekommen.3 2022 waren es nur noch 1060.4 Das ist ein Rückgang von fast 80 Prozent!

An keinen anderen erhobenen Hochschulstandorten leben so viele Studierende in Wohngemeinschaften wie in Graz und Leoben (30% bzw. 31%). Dies könnte daran liegen, dass die Kosten für Studierendenwohnheime seit 2015 allgemein, aber vor allem in Leoben stärker gestiegen sind als jene für WGs: in Leoben und vor allem in Graz kostet Studierenden das Wohnen prozentuell mehr ihres monatlichen Gesamtbudgets, wenn sie in Wohnheimen verglichen zu WGs leben.

Darüber hinaus geben Grazer Studierende im österreichweiten Vergleich prozentuell am meisten ihres monatlichen Gesamtbudgets für Wohnen aus.5 Somit bieten auch Studierendenwohnheime keine kostengünstige Wohnalternative. Daher ist es vor allem in der Steiermark höchste Zeit, Studierenden stärker unter die Arme zu greifen!

Der extreme Rückgang an Haushalten, die Wohnunterstützung beziehen, die hohe Anzahl an Studierenden, die in der Steiermark in WGs leben und die extreme Inflation der letzten Jahre machen deutlich, dass eine Reform der Wohnunterstützung nicht nur notwendig, sondern längst überfällig ist.

Für uns ist klar: Ob Studierende, die in einer WG leben, Anspruch auf Wohnunterstützung haben, darf niemals vom Einkommen der Eltern der Mitbewohner*innen abhängig gemacht werden!

Deshalb fordern wir, die HTU Graz, die ÖH-Uni Graz, die ÖH PHSt, die ÖH Campus 02, die ÖH Med Graz, die ÖH Joanneum, die ÖH-KUG und die ÖH Leoben vom Land Steiermark:

  • einen erleichterten Zugang zur Wohnbeihilfe für Studierende in Wohngemeinschaften!
  • die Berechnung und Auszahlung der Wohnbeihilfe bei Studierenden auf Einzel- und nicht auf Haushaltsbasis!
  • eine automatische, jährliche Valorisierung der Wohnbeihilfe!

07.11.2022 | Teuerung

Download der Presseaussendung | OTS Aussendung

HTU Graz ad Regierung: Euch lässt die Bildung wohl kalt?

HTU Graz solidarisiert sich mit dem #unifriert Aktionstag und deren Forderungen

Die HTU Graz zeigt sich erschüttert über den verschwindend geringen Teuerungsausgleich, durch den Universitäten zu systemgefährdenden Sparmaßnahmen gezwungen werden. Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, organisiert die TU Wien gemeinsam mit der HTU Wien und der Unterstützung mehrerer lokaler Hochschüler*innenschaften heute einen Aktionstag in Wien, der aufzeigen soll, was passiert, wenn Hochschulen nicht genügend finanzielle Mittel für ihren Betrieb haben. Die HTU Graz solidarisiert sich uneingeschränkt mit dem heutigen Aktionstag und den Forderungen nach einer gerechten Ausfinanzierung der Universitäten, auch und besonders in Krisenzeiten.

“Während die Regierung nach dem Motto “Koste es was es wolle!” noch über 40 Milliarden Euro an die Wirtschaft ausgezahlt hat, wurden alle Hilfsrufe der Universitäten um einen adäquaten Teuerungsausgleich gekonnt ignoriert. Besonders enttäuschend ist, dass Minister Polaschek, als ehemaliger Rektor, den unzureichenden Teuerungsausgleich als “sehr schönen Erfolg” bezeichnet, das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Universitäten”, so Martin Heider, Vorsitzender der HTU Graz.

Besonders zu kritisieren ist, den Forschungs- und Lehrbetrieb zu gefährden und gleichzeitig aber weiter an politischen Ländergeschenken wie etwa dem “Institute of Digital Sciences Austria” festzuhalten, das genau aus jener Ministerreserve gezahlt wird, die für Notsituationen an Universitäten gedacht war und damit den bestehenden Universitäten aktiv dringend nötiges Geld nimmt.

Durch die fehlenden Mittel sind viele Universitäten gezwungen mit Schließungen der Räumlichkeiten und Abschaltung von Infrastruktur, wie etwa Heizungen und WLAN, Energie und Kosten einzusparen. Durch solche Maßnahmen werden diese Kosten auf Studierende abgewälzt.

“Immer mehr Studierende wissen nicht, wie sie exorbitant gestiegene Strom- und Gasrechnungen, sowie Mieten bezahlen sollen. Es braucht endlich finanzielle Unterstützung für Studierende anstatt mit witzlosen Einmalzahlungen weitere Studierende ins Prekariat zu treiben”, so Yannik Schmidt, Sozialreferent an der HTU Graz.

Auch die Qualität der Hochschullehre ist abermals durch drohende Personaleinsparungen gefährdet, da sämtliche Kosten, die nicht bei Energie und Infrastruktur gespart werden können, beim Personal gespart werden müssen. “Es zeigt sich einmal mehr, dass Regierende, die eine qualitativ hochwertige Hochschulbildung genossen haben, nun aktiv verhindern, dass nachfolgende Generationen Selbige zugutekommt!”, beanstandet Daniela Klampfl, stellvertretende Senatsvorsitzende der TU Graz.

“Wir appellieren an die Regierung, eine ausreichende Finanzierung der Hochschulen durch einen vollwertigen Teuerungsausgleich sicherzustellen, um Einschnitte in der Lehre und Forschung abzuwenden. Aber das wird sich Minister Polaschek wohl noch anschauen müssen”, so das Vorsitzteam der HTU Graz unisono.


27.04.2022 | Studienförderungsgesetz

Download der Presseaussendung | OTS Aussendung

Studienförderungsgesetz:

HTU Graz sieht verpasste Chance, Studierendenarmut endlich zu bekämpfen.

Diese Woche wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung das neue Studienförderungsgesetz präsentiert. Leider ist das vorliegende Gesetz vor allem eine verpasste Chance. Wichtige Reformen, um Armut unter Studierenden zu senken, bleiben aus. Studierendenvertreter_innen der HTU Graz (Hochschüler_innenschaft der TU Graz) kritisieren das Fehlen längst überfälliger Maßnahmen.

Wieder wurden längst überfällige Verbesserungen der Studienförderung nicht vollzogen. Der langjährigen Forderung durch Studierendenvertreter_innen, die Studienbeihilfe endlich automatisiert an die Inflation anzupassen, wurde einmal mehr nicht umgesetzt. „Im Kontext der momentanen Teuerung, seit September 2017 stieg der Verbraucherpreisindex um 13.6 %. Daher ist im Alltag diese angebliche Valorisierung um der Studienbeihilfe um 8-12 % bei weitem nicht ausreichend. Auch eine Anhebung der Einkommensgrenzen der Eltern bleibt hinter dem für eine Inflationsanpassung nötigen Ausmaß zurück.“, kritisiert Martin Heider, Vorsitzender der HTU Graz.

„Außerdem hat man hier einmal mehr verpasst, die maximale Studienbeihilfe endlich so anzuheben, dass sie über der Armutsgrenze liegt. Studierendenarmut nimmt man hier also bewusst in Kauf!“, ergänzt Ella Hofreiter aus dem Vorsitzteam der HTU Graz.

Die Unzulänglichkeit der Beihilfen treibt diese Studierenden in die Lage, neben dem Studium dennoch in einem Ausmaß arbeiten zu müssen, welches sich negativ auf das Studium auswirkt und die mentale Gesundheit der Studierendenschaft belastet. Dies führt zu einer Verlängerung der Studiendauer, neuerlichen Hürden und der sozialen Undurchlässigkeit unseres Systems, in welchem Bildung vererbt wird, anstatt einen Hochschulzugang endlich für alle zu ermöglichen.

Es wird weiterhin am Leistungsprinzip festgehalten, die Nachweisgrenzen wurden teilweise sogar verschärft. Dies benachteiligt besonders Studierende mit außeruniversitären Verpflichtungen. „Wer arbeiten muss, Angehörige pflegt oder ein Zweitstudium betreibt, hat oft Schwierigkeiten, die Auflagen zu erfüllen. Somit werden besonders Studierende benachteiligt, die ohnehin mit großen Herausforderungen konfrontiert sind.“, erklärt Yannik Schmidt, Sozialreferent der HTU Graz.

Obwohl das neue Studienförderungsgesetz wichtige Reformen auslässt, finden Studierendenvertreter_innen auch vereinzelte positive Punkte. „Die Veränderungen für Drittstaatsangehörige, Selbsterhalter_innen, und Student_innen mit Kindern und insbesondere die Erhöhung der Altersgrenzen um 3 Jahre, auf ein Alter von 33 bzw. 38 Jahren stellen erhebliche Verbesserungen für die Möglichkeit bestimmter Personengruppen dar, die wir natürlich begrüßen.“, findet die HTU Graz. „Das nicht Ablassen von der Maxime des Leistungsprinzips und die zu niedrigen Beträge verhindern aber trotzdem, dass Studierende hier endlich ausreichend abgesichert werden, um ohne Existenzängste studieren zu können!“, schließen alle einstimmig.


15.03.2022 | Solidarität mit ukrainischen Studierenden

Download der Presseaussendung | OTS Aussendung

Solidarität mit ukrainischen Studierenden

HTU Graz fordert Aussetzung von Visa- und Aufnahmebestimmungen für Studierende aus Krisengebieten.

Erschüttert über den Überfall auf die Ukraine durch russische Streitkräfte fordern Studienvertreter_innen Erleichterungen für die Studierenden aus den betroffenen Regionen. In Österreich studieren ca. 2700 Ukrainer_innen, die momentan hohen emotionalen und finanziellen Belastungen ausgesetzt sind. Die Vertreter_innen der HTU Graz fordern deshalb die Bundesregierung dazu auf, den in Österreich studierenden Ukrainer_innen zusätzliche Hürden im Studium zu ersparen und so ein Zeichen der Solidarität zu setzen!

Studierende aus Drittstaaten müssen in Österreich große Hürden überwinden, um ein Studium beginnen zu können. Neben teuren Sprachnachweisen und erhöhten Studienbeiträgen müssen diese auch über hohe Summen Geld auf ihrem Konto verfügen, um für ein Studienvisum in Österreich zugelassen zu werden. Diese beschwerlichen Maßnahmen sollen für ukrainische Studierende vorübergehend ausgesetzt werden.

„Aktuell sind viele junge Ukrainer_innen auf Schutzsuche. Diese sollen in Österreich unabhängig von ihrer finanziellen Lage die Möglichkeit bekommen, eine Ausbildung zu beginnen. Der Nachweis eines Vermögens von ca. 6.000 bzw. 11.000 Euro, der momentan für ein Studierendenvisum notwendig ist, scheint hier zynisch und unnötig.“, so Ella Hofreiter aus dem Vorsitzteam der HTU Graz.

Auch die Mindeststudienleistung, die für die Erneuerung eines Studienvisums notwendig ist, soll laut HTU Graz für ukrainische Studierende ausgesetzt werden. Diese müssen für gewöhnlich eine Mindestanzahl an ECTS jährlich absolvieren, um ihr Studierendenvisum verlängern zu können. „Die nächsten Semester werden für die Studierenden aus betroffenen Regionen strapaziös. Als Zeichen der Solidarität wäre es angebracht, die Studierenden aus den Krisenregionen von der Mindestleistung auszunehmen, um ihnen in diesen schweren Zeiten zumindest dahingehend weniger Druck zu machen und ihnen die Angst zu nehmen, sie könnten in Kriegszeiten aus Österreich ausgewiesen werden.“, erklärt Martin Heider, Vorsitzender der HTU Graz.

Für Ukrainer_innen, die wegen des Krieges aus ihrer Heimat fliehen mussten, sollte es möglich sein, ohne große bürokratische Hürden in Österreich ihr begonnenes Studium fortzusetzen oder ein Neues zu beginnen. "Die Aussetzung der Forderung nach einer Inskriptionsbestätigung für das gleiche Studium im Heimatland scheint nur logisch. Auch der (zumindest temporäre) Verzicht auf behördliche Dokumente, zu welchen es momentan keinen Zugang gibt, wäre eine große Erleichterung für die Studierenden aus betroffenen Gebieten.“, erklärt Ekrem Toroman, Referent für internationale Studierende.

An der TU Graz gab es von Seiten des Rektorates erfreulicherweise große Bereitschaft, Studierenden unter die Arme zu greifen: So konnte gemeinsam mit der Universität ein Fördertopf eingerichtet werden; außerdem verzichtet die TU Graz von betroffenen Studierenden auf den Studienbeitrag. “Hier wollen wir uns auch bei Vertreter_innen der TU Graz für die schnelle Handlungs- und Hilfsbereitschaft bedanken und fordern andere Universitäten auf, ähnliche Maßnahmen zu setzen.“, schließt Martin Heider.

„Internationalität und Kooperation werden in Forschung und Universitätsalltag groß geschrieben. Deshalb gilt es, Zusammenhalt und Solidarität mit den ukrainischen Studierenden zu demonstrieren“, so das Vorsitzteam abschließend.


Stellungnahme zum Impfpflicht-Gesetzesentwurf

Die HTU Graz hat sich zu dem Impfpflichtgesetz positioniert und die genaue Stellungnahme kann hier nachgelesen werden.


28.10.2020 | Presseaussendung: Kritik an Studienrechtsnovelle - Studierendenvertreter_innen fordern verbesserte Studierbarkeit statt unnötiger Barrieren im Studium

Download der Presseaussendung

Kritik an Studienrechtsnovelle 

Studierendenvertreter_innen fordern verbesserte Studierbarkeit statt unnötiger Barrieren im Studium 

Im Zuge der geplanten Novelle des Universitätsgesetzes sollen große Teile des Studienrechts überarbeitet werden. Studierende erhofften sich von der Novelle vor allem verbesserte Studienbedingungen an den Universitäten, die ihnen das Vorankommen im Studium erleichtern würden. Leider scheinen die geplanten Maßnahmen aber eine deutlich andere Richtung einzuschlagen. Aus Sicht der Hochschüler_innenschaft an der TU Graz sind dabei besonders die geplante Mindeststudienleistung, die Reduktion der Prüfungstermine sowie die strengeren Zulassungsfristen problematisch.

Durch die geplante Mindeststudienleistung sollen Studierende pro Studium und Jahr mindestens 16 ECTS erbringen müssen, um nicht dauerhaft von dem entsprechenden Studium gesperrt zu werden. “Gerade die erschwerten Bedingungen unter COVID-19 zeigen die zahlreichen Missstände auf, die Studierende am geforderten Studienfortschritt hindert - seien es nicht angebotene Lehrveranstaltungen, fehlende Prüfungstermine oder Probleme bei der Studienorganisation. Diese Personen nun einfach aus dem Studium zu werfen ist ein Fausthieb ins Gesicht der Betroffenen.”, so Simon Malacek, Vorsitzender der HTU Graz.

Vorwiegend berufstätigen Studierenden wird dadurch das Studium massiv erschwert: Laut der Studierendensozialerhebung 2019 sind 65 % aller Studierenden erwerbstätig. Um sich ihr Studium überhaupt finanzieren zu können, arbeiten diese durchschnittlich 20,5 Stunden pro Woche. “Die Vereinbarkeit von Beruf und Studium führt bereits jetzt zu Schwierigkeiten. Die geplanten Maßnahmen werden berufstätige Studierende zusätzlich belasten und erschweren die Finanzierung des Studiums enorm - besonders trifft es diejenigen, die keine (finanzielle) Unterstützung erhalten.”, so Carina Mazelle vom Vorsitzteam der HTU Graz.

Zusätzlich kommt hinzu, dass eine Reduktion der angebotenen Prüfungstermine geplant ist, was die Vereinbarkeit des Studiums mit anderen Verpflichtungen blockiert. Besonders in Prüfungsphasen finden viele Prüfungstermine in kürzester Zeit statt, sodass nicht alle gleichzeitig wahrgenommen werden können. Durch die Reduktion der Prüfungstermine sinken somit Vorbereitungszeit, Lernqualität und der Studienerfolg. Es ist der HTU Graz daher nicht ersichtlich, wie mit diesem Vorgehen eine Steigerung der Studienleistungen erzielt werden soll.

Auch die Abschaffung der Nachfrist erschwert die Planung des Studiums und schafft unter anderem eine überflüssige Hürde zwischen Bachelor- und Masterstudium. Anstatt Studierenden weitere Steine in den Weg zu legen, sollte es endlich an der Zeit sein, den Studienfortschritt auch strukturell zu ermöglichen: “mehr Laborplätze und Prüfungsmöglichkeiten, bessere Vereinbarkeit von Studium und Beruf, digitale Lehrangebote, der Abbau rechtlicher Barrieren sowie Voraussetzungsketten sind dringende Maßnahmen, damit Studierende ihr Studium in der Regelzeit abschließen können.”, so Simon Malacek, David Schöggl und Carina Mazelle aus dem HTU-Vorsitz unisono.


06.04.2020 | Dringlicher Appell an Minister Faßmann: Studienbeiträge erstatten, jetzt!

Der Text wurde aus dem offenen Brief der ÖH Bundesvertretung übernommen.

Download des offenen Briefes

Dringlicher Apell: Studienbeiträge erstatten, jetzt!

Sehr geehrter Herr Minister Faßmann!

Wir wenden uns an Sie mit einem dringlichen Anliegen! Viele Studierende österreichweit sehen sich gerade durch die allgemeine Situation in ihrer Existenz bedroht. Sie haben es in der Hand, ob Ihr Ressort dieses Problem wahrnimmt und aktiv Schritte dagegen setzt, oder ob Sie diese Studierenden sehenden Auges im Stich lassen.

Vergangenen Freitag wurden Sie vom Nationalrat ermächtigt weitreichende Verordnungen im Hochschulbereich zur Linderung von Problemen, die durch die COVID-19-Krise entstanden sind, zu erlassen. Neben vielen wichtigen Punkten des Lehr- und Prüfungswesens umfassen diese Ermächtigungen auch das Thema Studiengebühren.

Uns alle hat diese Krise unvorhergesehen und hart getroffen, besonders dramatisch trifft es die Studierenden. Deren ohnehin prekäre soziale Lage hat sich durch die COVID-19-Krise drastisch verschärft. Viele von ihnen sehen sich derzeit gezwungen, aufgrund der fehlenden Möglichkeit auf Kurzarbeit für geringfügige Arbeitsverhältnisse sowohl einen Verlust der Erwerbstätigkeit als auch eine Beschränkung des Studienfortschritts hinzunehmen. Vor allem Studierende aus Drittstaaten müssen nun ohne Einkommen die doppelten Studiengebühren von 726,72 Euro bezahlen. Da aufgrund der COVID-19-Krise die Hochschulen ihren Lehr- und Prüfungsbetrieb nur eingeschränkt aufrecht erhalten können und dementsprechend auch deutlich weniger Leistung durch die Studierenden erbracht werden können, ist der nächste nötige Schritt die Studiengebühren zurückzuerstatten bzw. zu erlassen.

Durch diese Umstände sind nun viele Studierende mit Ängsten um die eigene Existenz konfrontiert und müssen sich die Frage stellen, ob sie ihr Studium weiterführen oder doch die Miete bezahlen sollen. Was nach einer zynischen Verkürzung klingt, ist für unzählige Studierende bitterste Realität.

In einem Staat wie Österreich darf das nicht der Fall sein, hier braucht es ganz klar die Unterstützung der öffentlichen Hand. Da viele Studierende geringfügig angestellt sind, gibt es für sie oft von keiner Seite Hilfe. Hier auch noch auf die Entrichtung der Studiengebühren und damit eine weitere massive finanzielle Belastung zu bestehen, zeugt von enormer sozialer Kälte.

Nach geltender Gesetzeslage können Hochschulen autonom entscheiden, die Studiengebühr für einzelne Gruppen zu erlassen. Die momentane Situation erfordert aber jedenfalls eine zentrale Entscheidung durch Gesetze und Verordnungen und eine Finanzierung durch den Staat. Nach derzeitiger Lage sind die Studierenden die großen Verlierer_innen der Krise rund um COVID-19 und schauen bis dato bei “Koste, was es wolle” durch die Finger.

Sehr geehrter Herr Minister, das ist nicht die Art und Weise, wie man mit der vorwiegend jüngeren Generation und damit der Zukunft dieses Staates umgeht! Man lässt uns damit einfach im Stich und setzt fatale und elitäre Signale.

Wir fordern Sie darum mit Nachdruck und aller Dringlichkeit auf:

Erlassen Sie nicht nur Verordnungen, sondern erlassen bzw. erstatten sie auch allen Studierenden die Studienbeiträge für dieses Semester! Zeigen Sie, dass dieser Regierung nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Zukunft der Studierenden am Herzen liegt.

Mit besten Grüßen,

Simon Malacek
Vorsitzender der HTU Graz


04.04.2020 | Presseaussendung zu COVID-19: HTU Graz fordert die Aussetzung der Studienbeiträge

Download der Presseaussendung

COVID-19: HTU Graz fordert die Aussetzung der Studienbeiträge

Minister Faßmann muss Studierenden am Rande ihrer Existenz jetzt helfen!

Graz (OTS) - Die HochschülerInnenschaft an der TU Graz zeigt sich entsetzt über die Weigerung des Ministeriums, während der Pandemie die Studienbeiträge zu erlassen. Die Konsequenzen von COVID-19 treffen gerade alle Studierende in Österreich.

Besonders berufstätige Studierende werden hart von der COVID-19-Pandemie getroffen. Viele Studierende arbeiten in Gastronomie oder haben geringfügige Jobs, die von Maßnahmen wie der Kurzarbeit nicht mit eingeschlossen sind. „Diese befinden sich ohnehin in einer finanziell prekären Situation und können oft die zusätzliche Belastung durch Studienbeiträge nicht tragen. Eine Rückerstattung ist deshalb unbedingt notwendig, um die Existenz vieler Studierender zu sichern“, betont Simon Malacek, Vorsitzender der HTU Graz.

Besonders ausländische Studierende erfahren gerade eine Bedrohung von mehreren Seiten: Sie müssen nicht nur den doppelten Studienbeitrag von 726,72 € bezahlen, sondern auch um ihre Aufenthaltsgenehmigungen fürchten. Diese ist an ihren Studienerfolg geknüpft, der aufgrund des eingeschränkten Universitätsbetriebs aktuell nicht erbracht werden kann.

Ein weiteres großes Problem stellt die unzureichende Informationsvermittlung seitens BMBWF dar. Studierende werden im Dunklen gelassen, wie es nun weitergeht und ob sie dieses Semester überhaupt noch Lehrveranstaltungen absolvieren können. Man wird also dazu aufgefordert, den Studienbeitrag zu bezahlen, ohne sicherstellen zu können, ob man überhaupt die Möglichkeit dazu hat, Leistungen zu erbringen.

Nicht alle Typen von Lehrveranstaltung sind überhaupt digital umsetzbar. „Labore und praktische Übungen können momentan gar nicht abgehalten und entsprechend nicht von Studierenden absolviert werden“, macht David F. Schöggl aus dem Vorsitzteam der HTU klar.

„Von Studierenden verlangt die Fernlehre einiges an Nerven und technischer Ausstattung. Nicht alle verfügen über das notwendige Equipment, den Platz oder den Rückzugsraum, um in einer solchen Situation überhaupt angemessen ihrem Studium nachgehen zu können”, so Lia Magdalena Fink, stellvertretende Vorsitzende der HTU Graz.

Auch die Sorge um Angehörige oder die eigene Gesundheit lasten aktuell schwer auf den Studierenden und unterscheiden das Semester klar von einem regulären Semester. 

„Die HTU Graz fordert von Minister Faßmann, die Probleme und Existenzängste der Studierenden endlich ernst zu nehmen und die Studienbeiträge für die Dauer der Pandemie auszusetzen“, so das Vorsitzteam abschließend.

Rückfragehinweis
image/svg+xml

Für Rückfragen steht der/die Vorsitzende der HTU Graz zur Verfügung:

mail: vorsitznoSpam@htugraz.at
tel.:  +43 664 60 873 5100