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Beihilfen

Studierende in Österreich können um finanzielle Unterstützung ansuchen. Hier finden findest du eine Übersicht über Beihilfen, die du beantragen kannst.

 

Fördermöglichkeiten bei der HTU Graz

Mensastempel

Der Mensastempel ist eine Unterstützung der HTU Graz für alle Studierende mit welcher in teilnehmenden Mensen ein Rabatt auf Menüs gegeben wird. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Mensastempel der HTU.

Sozialtopf

Alle Studierende, die finanzielle Probleme haben können unter bestimmten Voraussetzungen um finanzielle Unterstützung aus dem Sozialtopf der HTU Graz ansuchen. Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite Sozialtopf der HTU.

Exkursionsfördertopf

Wenn man Pflichtexkursionen im Studium hat und sich diese nicht leisten kann, gibt es die Möglichkeit eine Rückerstattung der Kosten zu beantragen. Genaue Infos dazu findest du auf der Seite Exkursionsfördertopf der HTU.

Mensabeihilfe

Studierende der TU Graz erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Mensabeihilfe von 320 Euro pro Semester. Diese wird vom Land Steiermark finanziert.
Sie können die Mensabeihilfe über die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der TU Graz (HTU) beantragen. Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite Mensabeihilfe der HTU.

Familienbeihilfe

Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 24. oder 25. Lebensjahr Anspruch auf Familienbeihilfe.
Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Höhe der Familienbeihilfe finden Sie auf der Seite Familienbeihilfe für Studierende auf help.gv.at.

Studienbeihilfe

Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Studienbeihilfe laut Studienförderungsgesetz.
Informationen zu Voraussetzungen, Antrag, und Höhe der Studienbeihilfe finden Sie auf der Seite Studienbeihilfe des BMWFW
Berufstätige und ehemals berufstätige Studierende können statt der Studienbeihilfe ein SelbsterhalterInnenstipendium oder ein Studienabschlussstipendium erhalten.

SelbsterhalterInnenstipendium

Das SelbsterhalterInnenstipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe. Studierende, die sich vor oder während des Studiums durch Arbeit mindestens 48 Monate lang finanziell selbst erhalten haben, können ein SelbsterhalterInnenstipendium beantragen.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite SelbsterhalterInnenstipendium des BMWFW.

Studienabschlussstipendium

Das Studienabschlussstipendium ist eine Sonderform der Studienbeihilfe. Berufstätige Studierende, die in der Abschlussphase ihres Studiums die Berufstätigkeit aufgeben, können ein Studienabschlussstipendium beantragen.
Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Antrag finden Sie auf der Seite Studienabschlussstipendium des BMWFW.

Wohnbeihilfe

Studierende mit keinem oder geringem Haushaltseinkommen können beim Land Steiermark um Wohnbeihilfe ansuchen.
Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Wohnbeihilfe könnenSie mit dem Wohnbeihilferechner vom Land Steiermark berechnen.
Nähere Informationen zu Antrag und Gewährung von Wohnbeihilfe finden Sie auf der Webseite des Referats für Wohnbeihilfe.

 

Referat für Sozialpolitik
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E-Mail: sozialesnoSpam@htugraz.at
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