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Antrag auf Erlass des Studienbeitrages

Um einen Erlass des Studienbeitrages zu erhalten müssen das SB9 Formular, sowie der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages ausgefüllt werden. Dort sind euere persönlichen Daten & eure Tätigkeiten einzutragen. Bitte recherchiert den Zeitraum eurer Tätigkeiten und fragt im Zweifelsfall eure vorsitzende Person. Die Berechnungen der Toleranzsemester werden von uns Ausgefüllt.

Allgemeine Informationen zur Antragsstellung findet ihr auf der Übersichtsseite.

FAQ - Ein paar wichtige Fakten zum Erlass des Studienbeitrags

  • Der Studienbeitrag kann bis zu 4x für das gesamte Studium erlassen werden.
  • Es wird nicht zwischen Studienabschnitten (Bachelor/Master) unterschieden. Weder bei der Tätigkeit, noch bei der Berechnung. Es wird immer alles gesamt gerechnet.
  • Die Berechnungs-Faktoren pro Semester sind (siehe auch die Rückseite des Formulars):
    • 1 Toleranzsemester (TS) für HTU-Vorsitzende und Referent:innen
    • 0,75 TS für stv. Referent:innen und STV-Vorsitzende
    • 0,5 TS für Mandatar:innen einer HV oder STV und sämtliche Sachbearbeiter:innen (inkl. Labor-Leiter:innen)
    • 0,25 TS für weitere Tätigkeiten (Tutorium, Kommissionen, Heimvertretung, etc.)
  • Kommt man auf insgesamt 0,5 Toleranzsemester, so kann dieses bereits auf ein ganzes aufgerundet werden. Für das zweite Toleranzsemester muss dann aber ein ganzes zusätzlich gesammelt werden (insgesamt also 1,5) usw.
  • Am TU-Antrag ist die erste Checkbox (§ 36 (5)) anzukreuzen.
  • Semester werden immer als Ganzes (zumindest Oktober-Jänner bzw. März-Juni) gerechnet. Halbe Semester können nicht angerechnet werden.
  • Semester werden immer nur im Nachhinein anerkannt. Laufende Semester können nicht angerechnet werden. Auch nicht für die Rückerstattung nach dem Semester.

Berechnungsbeispiele

  • 1 Semester Tutorium (0,25) => 0,25 gesamt => kein Anspruch
  • 2 Semester Tutorium (2x 0,25) => 0,5 gesamt => 1 Semester Anspruch
  • 1 Semester Sachbearbeiter (0,5) => 0,5 gesamt => 1 Semester Anspruch
    • ein Semester später: 2 Semester Sachbearbeiter (2x 0,5) => 1,0 - 1,0 = 0,0 => kein Anspruch, da das letzte Semester aufgerundet wurde
    • wieder ein Semester später: 3 Semester Sachbearbeiter (3x 0,5) => 1,5 - 1,0 = 0,5 => Anspruch auf das zweite Toleranzsemester

 

Formulare

Formular 1:

Antrag auf Erlass des Studienbeitrages

 

Formular 2:

SB9-Formular

 

(beide müssen gemeinsam eingereicht werden)