Wie weiß ich wieviel Budget meine Studienvertretung hat?

Die Berechnung des Budgets einer Studienvertretung befindet sich am Ende des Jahresvoranschlages.
Über finanzen@htugraz.at kann jederzeit ein aktueller Kostenstellenauszug angefordert werdet. Das Wirtschaftsreferat wird dir daraufhin die Infos über die bisherigen Ausgaben und Einnahmen der StV sowie das aktuelle verfügbare Budget zukommen lassen.

Der Kostenstellenauszug sollte auch auf Richtigkeit kontrolliert werden, da immer kleine Fehler passieren können und Einnahmen eventuell noch nicht berücksichtigt sind. 

Den Studienvertretungen stehen gesetzlich 30 % des Budgets der Hochschulvertretung zu. Auf der HTU Graz werden jedoch jedes Jahr 40% für StVen budgetiert und nach Studierendenzahlen verteilt.


Welche Ausgabengrenzen gibt es?

Für jegliche Ausgaben der HTU Graz ist der/die Wirtschaftsreferent*in zuständig.

Unter 100€

Zweckmäßig - Sparsam - Wirtschaftlich

Das Wirtschaftsreferat behält sich das Recht vor bei Ausgaben bis 100 € Rechnungen abzulehnen wenn sie gegen die Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit verstoßen. Im Zweifel also vorab Rücksprache mit dem Wirtschaftsreferat halten!

Über 100€

Projektantrag

Es ist ein Projektantrag einzureichen. Das Rechtgeschäft muss vom Wirtschaftsreferat und Vorsitzenden der Studienvertretung oder Referentinnen/Referenten freigegeben werden. Die Bearbeitung und Rückmeldung eines Projektantrages dauert in der Regel bis zu einer Woche.

Über 500€

3 Angebote

Zusätzlich sind bei Ausgaben über 500 Euro dem Projektantrag drei vergleichbare Angebote unterschiedlicher Anbieter beizulegen.

Die Angebote sollen in der gleichen Qualitäts-/Preisklasse sein. Die Ausgabe kann nach der Bestätigung des Wirtschaftsreferates getätigt werden. Sollten die Gründe für die Ausgabe nicht eindeutig sein, bitten wir um kurze Begründung.

Gegenstände ab 500 Euro müssen inventarisiert werden (z.B. Drucker, Kaffeemaschine, etc.). Die Inventaraufkleber müssen gut sichtbar an den Geräten angebracht werden.

Über 6.000€

Genehmigung im Wirtschaftsausschuss

Müssen im Wirtschaftsausschuss der Hochschulvertretung genehmigt werden.

Über 12.000€

Genehmigung in einer UV Sitzung

Müssen von der Hochschulvertretung im Rahmen einer Sitzung genehmigt werden. Sollten Veranstaltung einnahmen- und/oder ausgabenseitig diese Grenze überschreiten, bitte wir vorab eine E-Mail an das Wirtschaftsreferat mit einer Kalkulation zu schicken und einen Antrag für die Sitzung der Hochschulvertretung vorzubereiten.


Ich möchte ein Seminar veranstalten. Was muss ich beim Organisieren beachten?

Es gilt ein Satz von 120,-€ pro Person und Nacht inklusive Verpflegung und Nächtigungsabgabe/Ortstaxe.

Das Trainer*innenhonorar beläuft sich auf 75 € excl. USt pro Einheit á 90 Minuten.
Der Trainerin/dem Trainer darf vor der Genehmigung des Seminars nicht zugesagt werden.

Für kleinere Studienvertretungen ist es möglich, dass der Weiterbildungstopf von Studienvertretungen mit einer Förderung bis zu 1.000 € beantragt wird, solange der Topf nicht ausgeschöpft ist. Dies ist eine Maßnahme damit sich auch Studienvertretungen mit einem kleineren Budget ein vernünftiges Seminar leisten können. Die Höhe der Förderung wird von Vorsitzenden und Wirtschaftsreferat genehmigt.

Unter Veranstaltungen findest du bereits eine Checkliste für die erfolgreiche Planung für euer Seminar.

Ein Überblick über die durchgeführten Seminartätigkeiten (z. B. Seminarprotokoll) ist binnen 14 Tagen nach dem Seminar an das Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten zu senden.