Allgemeine Informationen

Für eure Tätigkeiten auf der HTU als Studierendenvertreter*in könnt ihr Freifach ECTS sowie einen Erlass des Studienbeitrags bei der TU Graz für maximal vier Semester während der gesamten Studiendauer erhalten. Ebenso werden bestimmte Beihilfen (Familienbeihilfe, Studienbeihilfe) bei Nachweise von HTU-Tätigkeiten (ÖH-Tätigkeiten) verlängert.

Einreichen

Um die Bestätigung zu erhalten, sind die vollständig ausgefüllten Formulare inklusive Bestätigungen (sofern Benötigt) einzureichen. Dies ist persönlich während den Öffnungszeiten des Sekretariats möglich, oder digital unter office@htugraz.at

Aktuelle Fristen der TU Graz fürs Einreichen können hier eingesehen werden.

Voraussetzungen

Für die Bestätigung  muss die zu Bestätigende Funktion mindestens ein volles Semester ausgeführt worden sein. Die Bestätigung kann erst nach Ende des Semsters erfolgen. ​​​
Für Erstemestrigentutorien ist eine Bestätigung der jeweiligen Studienvertretung erforderlich (muss mit dem Antrag eingereicht werden).

Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel etwa zwei Wochen. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhaltet ihr eine E-Mail zur Bestätigung. 
Alle gewählten Funktionen müssen von der Wahlkommission bestätig werden, dies kann unter umständen etwas länger dauern. Die Anträge bitte trotzdem bei uns abgeben. 
Bitte achtet darauf, dass ihr telefonisch oder per E-Mail für etwaige Rückfragen zu eurem Antrag erreichbar seid.

Anträge und Formulare