Bestätigung für Erstsemestrigentutorium
Als Erstsemestrigentutor*in benötigt man eine Bestätigung der Studienvertretung für diese Tätigkeit. Im Downloadbereich findet man eine Vorlage für diese Bestätigung, die meisten Studienvertretungen haben aber eine eigene Version. Die Bestätigung stellt üblicherweise der/die Vorsitzende der Studienvertretung aus.
Diese Bestätigung ist bei allen Anträgen beizulegen, wenn eine Tätigkeit als Erstemestrigentutor*in angegeben wird.