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Paragraph 109a Meldung

Seit 01.01.2021 müssen auch die Voluntär*innen an der HTU Graz im Sinne des §109a EStG gemeldet werden. Generell sind alle zu einer Meldung verpflichtet, bei denen die:

  • insgesamt im Kalenderjahr geleistete (Gesamt)Nettoentgelt einschließlich allfälliger vergüteter Reisekostenersätze mehr als € 900,- 
    oder
  • das (Gesamt)Nettoentgelt einschließlich allfälliger vergüteter Reisekostenersätze für eine einzelne Leistung mehr als € 450,- beträgt.

Siehe: https://www.wko.at/service/steuern/Die_Mitteilungspflicht_gemaess_109a_EStG.html

Das Jahr ist um, was ist nun zu tun?

  1. Funktionsgebühren sind eigenverantwortlich bei allen offiziellen Stellen anzuführen (FinanzOnline, Familienbeihilfe, etc.).
  2. Am Ende des Kalenderjahres wird die § 109a-Meldung durch unseren Steuerberater vorgenommen. Hierfür werden die erhobenen Daten an unseren Steuerberater übermittelt, welcher die Meldung beim Finanzamt vornimmt.

Bei Nichteinhaltung der Meldung drohen hohe Geldstrafen! Bei Fragen, wie immer, bitte fragen!

Wir behalten uns das Recht vor bei falschen Angaben bei der Anmeldung rechtliche Konsequenzen einzuleiten.