Paragraph 109a Meldung

Ab dem 01.01.2021 tritt nun auch für die Voluntär*innen an der HTU Graz die Meldepflicht in Kraft. Generell sind alle dazu verpflichtet, bei denen die:

  • insgesamt im Kalenderjahr geleistete (Gesamt)Nettoentgelt einschließlich allfälliger vergüteter Reisekostenersätze mehr als € 900,- oder
  • das (Gesamt)Nettoentgelt einschließlich allfälliger vergüteter Reisekostenersätze für eine einzelne Leistung mehr als € 450,- beträgt.

Siehe: https://www.wko.at/service/steuern/Die_Mitteilungspflicht_gemaess_109a_EStG.html

 

Das Jahr ist um, was ist nun zu tun?

  1. Funktionsgebühren sind eigenverantwortlich bei allen offiziellen Stellen anzuführen (FinanzOnline, Familienbeihilfe, etc.).
  2. Am Ende des Kalenderjahres wird die § 109a-Meldung durch unseren Steuerberater vorgenommen. Hierfür werden die erhobenen Daten an unseren Steuerberater übermittelt, welcher die Meldung beim Finanzamt vornimmt.

Der Vorsitz wird wegen dem Punkt 1 genauestens nachgehen, da dort sehr hohe Geldstrafen folgen können und die will keiner, also seid bitte kooperativ. Bei Fragen, wie immer, bitte fragen!

Wir behalten uns das Recht vor bei falschen Angaben bei der Anmeldung rechtliche Konsequenzen einzuleiten.