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Richtlinie für die Verringerung des Freifach-ECTS-Ausmaßes durch ÖH-Tätigkeit

Um ECTS-Credits zu erhalten, müsst ihr dieses Formular (bzw. rechts in der Info-Box) mit euren persönlichen Daten und Eurer Funktion inkl. Zeitraum ausfüllen. Bitte recherchiert den Zeitraum eurer Tätigkeiten und fragt im Zweifelsfall eure vorsitzende Person. Die Berechnungen der ECTS werden von uns Ausgefüllt.

Die Tätigkeitet als Erstsemestrigentutor*in fäll unter "alle anderen Studienvertreter*innen". (Rechtsgrundlage § 30 Abs. 2 HSG 2014)

Allgemeine Informationen zur Antragsstellung findet ihr auf der Übersichtsseite.

Studienkennzahl

Die Studienkennzahl (siehe Spalte Kennzahl) ist wichtig, um den Antrag direkt an das richtige Dekanat weitergeben bzw. zum richtigen Studium zuordnen zu können