Um selbst passiv Wahlberechtigt zu sein (= gewählt werden können) müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Mindestens 18 Jahre alt
- Zulassung zu einem Studium oder die Fortsetzungsmeldung eines Studiums
- Einlangen des ÖH-Beitrages bis zum 21.03.2023
Je nach Organ sind noch folgende Zusatzvoraussetzungen erforderlich:
- Bundesvertretung und Hochschulvertretung: ordentliches Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der jeweiligen Bildungseinrichtung.
- Studienvertretungen: Inskription eines Studiums das der zu wählenden Studienvertretung zugeordnet ist.