Rechtliche Voraussetzungen für die Kandidatur

Um selbst passiv Wahlberechtigt zu sein (= gewählt werden können) müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

 

  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Zulassung zu einem Studium oder die Fortsetzungsmeldung eines Studiums 
  • Einlangen des ÖH-Beitrages bis zum 21.03.2023

 

Je nach Organ sind noch folgende Zusatzvoraussetzungen erforderlich:

 

  • Bundesvertretung und Hochschulvertretung: ordentliches Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der jeweiligen Bildungseinrichtung.
  • Studienvertretungen: Inskription eines Studiums das der zu wählenden Studienvertretung zugeordnet ist.