Ablauf zur Kandidatur

Studienvertretung

 

Die Wahl der Studienvertretung ist eine Personenwahl, das heißt es werden Personen direkt gewählt. 

 

Um sich zur Wahl für ein Mandat in der Studienvertretung aufstellen zu lassen, müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein und innerhalb der Einreichfrist (21.03.2023 - 13.04.2023) die Kanditatur bei der ständigen Wahlkommission eingereicht werden. Dazu ist Anlage 6 der HSWO zu verwenden. 

 

 

 

Hochschulvertretung

 

Die Wahl der Hochschulvertretung ist eine Listenwahl, das heißt Personen treten gemeinsam auf einer Liste an - die Liste steht zur Wahl und die Mandate werden an die Personen die auf der Liste stehen (entsprechend dem Wahlergebnis) verteilt. Einreichfrist (21.03.2023 - 04.04.2023)

 

Zum einreichen der Liste sind Untersützungserklärungen oder die Zustimmung von Mandatar*innen und der*dem Zustellungsbevollmächtige*n erforderlich. Alle Details dazu befinden sich in der HSWO 2014.