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Antrag auf Erlass des Studienbeitrages

Die Nachfolgenden Formulare müssen für den Erlass des Studienbeitrags vollständig ausgefüllt abgegeben werden. Bitte recherchiere eigenständig den Zeitraum deiner Tätigkeiten und frage im Zweifelsfall deine vorsitzende Person (StV Vorsitz, Referent*in, Laborleiter*in, …).

Die Berechnungen der Toleranzsemester wird von uns Ausgefüllt. Am SB9 Formular das Unterschriften-Feld bitte freilassen!

Ausfüllhinweise

  • Der Studienbeitrag kann bis zu 4x für das gesamte Studium erlassen werden. Bachelor und Master zählen für die TU nicht als unterschiedliche Studien.
  • Am TU-Antrag ist die erste Checkbox (§ 36 (5)) anzukreuzen.
  • Semester werden immer als Ganzes (Oktober-Februar, März-September) oder zumindest Oktober-Jänner bzw. März-Juni gerechnet. Halbe Semester können nicht angerechnet werden.
  • Semester werden immer nur im Nachhinein anerkannt. Laufende Semester können nicht angerechnet werden. Auch nicht für die Rückerstattung nach dem Semester.
  • Kommt man auf insgesamt 0,5 Toleranzsemester, so kann dieses bereits auf ein ganzes aufgerundet werden. Für das zweite Toleranzsemester muss dann aber ein ganzes zusätzlich gesammelt werden (insgesamt also 1,5) usw.

Formulare

Formular 1:
Antrag auf Erlass des Studienbeitrages

Formular 2:
SB9-Formular

(beide müssen gemeinsam eingereicht werden)

Ausfüllhilfen

Musterformular 1:
Musterantrag auf Erlass des Studienbeitrages

Musterformular 2:
SB9-Formular

Fristen TU Graz

Aktuelle Fristen der TU Graz fürs Einreichen können hier eingesehen werden.