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Toleranzsemester

Für eure Tätigkeiten auf der HTU als Studierendenvertreter*in könnt ihr für folgende Stellen Toleranzsemester bekommen:

Mögliche Funktionen

Hier sind einige Tätigkeiten aufgeführt, für welche man Toleranzsemester bekommen kann. Diese Liste ist nicht vollständig, in Sonderfällen kannst du dich gerne unter vorsitz@htugraz.at melden.

Verlängerung 
in Semester
Funktion
4/4Referent*in, Vorsitz der HV
3/4Stellvertretende Vorsitz der HV/WiRef, Vorsitz einer Studienvertretung
2/4Sachbearbeiter*innen (StV oder Referat), Mandatar*in einer Studienvertretung, Mandatar*in der HV
1/4Erstsemestrigentutor*innen, Kommissionsarbeit (StuKo, BeKo, Habil, CuKo, Senat, …), Vorsitz/Sprecher*in einer Studi-Heimvertretung

Voraussetzungen

Die Funktion muss mindestens ein volles Semester ausgeführt werden, um sie einreichen zu können. Die Bestätigung kann erst nach Ende des Semesters, in dem die Tätigkeit gemacht wurde, erfolgen. ​​​

Für Erstsemestrigentutorien ist eine Bestätigung der jeweiligen Studienvertretung erforderlich (muss mit dem Antrag eingereicht werden).

Berechnungsbeispiele

  • 1 Semester Tutorium (0,25) => 0,25 gesamt => kein Anspruch
  • 2 Semester Tutorium (2x 0,25) => 0,5 gesamt => 1 Semester Anspruch
  • 1 Semester Sachbearbeiter (0,5) => 0,5 gesamt => 1 Semester Anspruch
    • ein Semester später: 2 Semester Sachbearbeiter (2x 0,5) => 1,0 - 1,0 = 0,0 => kein Anspruch, da das letzte Semester aufgerundet wurde
    • wieder ein Semester später: 3 Semester Sachbearbeiter (3x 0,5) => 1,5 - 1,0 = 0,5 => Anspruch auf das zweite Toleranzsemester

Einreichen

Anträge können persönlich während der Öffnungszeiten im Sekretariat abgegeben werden, oder vollständig per Mail unter office@htugraz.at. Bitte schreibt in Mails dazu, wofür die Anträge eingereicht werden. 

Wenn für mehrere Anträge ein SB9 Formular benötigt wird, dann ist dieses für jeden Antrag extra abzugeben.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel etwa zwei Wochen, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhaltet ihr eine E-Mail zur Bestätigung. 
Alle gewählten Funktionen (StV/UV Mandatar*innen) müssen von der Wahlkommission bestätig werden, die Anträge können trotzdem bei der HTU abgegeben werden. 
Bitte achtet darauf, dass ihr telefonisch oder per E-Mail für etwaige Rückfragen zu eurem Antrag erreichbar seid.