Die ÖH-Wahlen finden alle zwei Jahr auf Basis des allgemeinen, gleichen, geheimen Verhältniswahlrechts statt. Hierbei haben die Studierenden die Möglichkeit auf demokratischen Weg ihre Vertretung für die nächsten zwei Jahre zu wählen. Folgende Organe werden gewählt:
- Die Bundesvertretung
- Die Hochschulvertretung
- Die Studienvertretung
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der ÖH. Für das aktive Wahlrecht muss weiters das 14. Lebensjahr vollendet sein, für passives Wahlrecht das 18. Lebensjahr. In beiden Fällen muss bis zum Stichtag das jeweilige Studium fortgesetzt gemeldet werden, indem der ÖH-Beitrag eingezahlt wird.
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