Diese Seite soll euch kurz und bündig die wichtigsten Punkte des Studienrechts zusammenfassen. Wir beschränken uns hier auf das Wichtigste. Solltest du nähere Informationen brauchen, dann kannst du uns gerne per Mail kontaktieren.
Begriffsbestimmungen
Bescheide
Darunter fallen zum Beispiel die Zulassung zum Studium, der Studienabschluss aber auch Prüfungsanerkennungen. Prinzipiell besteht das Recht auf einen Bescheid, eine Berufung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich. Als Rechtsgrundlage dient das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, sollte es Probleme geben, steht dir die HTU Graz oder die ÖH Uni Graz als Ansprechpartner zu Verfügung. Instanzenzug: Studiendekan, Senat, VwGH
Rechte betreffend Lehrveranstaltungen
Mündliche Prüfung
Kommissionelle Prüfung
Es handelt sich um eine öffentliche, mündliche Prüfung vor einer Kommission aus drei Personen. Im Falle der letzten Wiederholung hat der Studiendekan den Vorsitz zu führen und die Kommission aus fünf Personen zu bestehen. Der 4. und 5. Antritt zu einer Prüfung an der TU Graz oder Uni Graz ist in jedem Fall kommissionell abzuhalten, der 3. Antritt auf Wunsch des Studierenden. Lt. Satzung erfolgt die Anmeldung beim Studiendekan. Die Studierenden sind berechtigt mit der Anmeldung einen Antrag auf Prüfer, Prüfungstag und Prüfungsmodus zu stellen. Die Entscheidung des Studiendekans darüber hat per Bescheid zu erfolgen, die Einteilung muss drei Wochen früher bekannt gegeben werden.
Rechtsschutz bei Prüfungen
Berufung gegen die Beurteilung einer Prüfung ist unzulässig, außer sie wurde negativ beurteilt und die Durchführung weist einen schweren Mangel auf.
Es besteht das Recht, in die Prüfung Einsicht zu nehmen und diese zu kopieren. Bei Multiple Choice Prüfungen muss der Prüfer das Kopieren jedoch nicht gestatten.
Wiederholung von Prüfungen
Positive Prüfungen dürfen innerhalb von einem Jahr wiederholt werden, wodurch das alte Ergebnis nichtig wird (auch wenn der erneute Prüfungsantritt negativ ist). Positive Prüfungen dürfen nur einmal wiederholt werden.
Bachelorarbeiten
Es handelt sich um nicht-wissenschaftliche Arbeiten, welche im Rahmen von LVs angefertigt werden. Alle Regelungen sind dem aktuell gültigen Curriculum zu entnehmen.