Vorraussetzungen für Anerkennungen
Studierende können laut § 78 Universitätsgesetz 2002 folgende Leistungen als Prüfungen für ihr Studium anerkennen lassen:
- positive beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen, die Studierende an folgenden Einrichtungen absolviert haben:
- anerkannte inländische und ausländische postsekundäre Bildungseinrichtungen
- berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern
- höhere Anstalten für Lehr- und Erziehugnswissenschaften
- wissenschaftliche Tätigkeiten oder wissenschafts- oder ausbildungsbezogene Praktika in Betrieben oder Forschungseinrichtungen außerhalb der Universität
Vorraussetzungen für die Anerkennung von positive beurteilten Prüfungen sind, dass:
- keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen.
- alle notwendigen Unterlagen dem Anerkennungs-Antrag angehängt sind.
- die Anerkennung bei der/dem Studiendekan/in im Wege über das Dekanat beantragt wird.
Klären Sie vor Antragstellung mit dem jeweiligen Dekanat, welche Leistungen anerkannt werden können.
Die Gleichheit der erworbenen Kompetenzen sind von den Studierenden zu argumentieren, z.B. durch Beilage von Kursbeschreibungen, Zeugnissen und bei Bedarf einer schriftlichen Erklärung.
ACHTUNG STEOP (Studieneingangs- und Orientierungsphase): Bitte beachten Sie, dass anerkannte (Nicht-STEOP-)Prüfungen bei noch nicht vollständig absolvierter STEOP zu den vorgezogenen ECTS-Anrechnungspunkten dazuzählen!
Ablauf der Anerkennungen
- Du kannst diese selbst unter anzuerkennenden Leistungen in TUGRAZonline erfassen
- Öffne im TUGRAZonline die Applikation "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge"
- Wähle im Menü "Aktionen" "Neue Anerekennung" und den Typ "allgemeine Anerkennung"
- Studium sowie Bildungseinrichtung sowie Datum eingeben und im Anschluss speichern klicken
- Nun im Menü unter "Auswahl" -> Positionen -> Aktionen -> neue Position wählen und die anzuerkennde(n) Lehrveranstaltung(en) auswählen und bei "wird anerkennt für" die TU-Lehrveranstaltung die du angerechnet haben willst eintragen.
- Im Menü nun unter "Aktionen" auf "alle Positionen bestätigen" klicken.
- Eine E-Mail an das Dekanat schicken mit der Bitte um Freischaltung der gerade angelegten Position
- fertig :)
- Bei Anerkennungen von anderen Universitäten muss zusätzlich der Leistungsnachweis der betreffenden Universität übermittelt werden.
- Die/der Studiendekan/in entscheidet über die Anerkennung(en) oder Ablehnung der Anerkennung(en).
- Bei Anerkennung der Leistungen übermittelt das Studienservice der/dem Studierenden den unterzeichneten Bescheid mittels RSa-Brief.
- Die anerkannten Leistungen sind danach nur in der Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records) ersichtlich, scheinen aber auf dem Studienerfolgsnachweis nicht auf.
Allgemeine Anerkennungen
Allgemeine Anerkennungen dienen der Anerkennung von Prüfungen bzw. Leistungen
- aus anderen Studien der TU Graz.
- aus einem vorherigen Studienplan eines Studiums (laut im Curriculum festgelegten Äquivalenzen).
- von anderen postsekundären Bildungseinrichtungen.
Diese Leistungen können für eine bestimmte im Studium vorgesehene Leistung anerkannt werden.
Anerkennungen von Lehrveranstaltungen im Rahmen von Auslandsaufenthalten
Willst du im Rahmen deines Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren, musst du vorher eine Vorausbescheid auf Anerkennung des beabsichtigte Leistungen stellen.
- Die beabsichtigten Leistungen können im TUGRAZonline analog zu Ablauf einer Anerkennung eingetragen werden.
- Wenn sich während des Auflandsaufenthalt Änderungen ergeben, nimm unbedingt Kontakt mit dem Dekanat auf.
- Nach dem Auslandsaufenthalt gibst du alle Zeugnisse am Dekanat auf. Dort wird auf Basis deines Vorausbescheid alles anerkannt.
Anerkennungen von Berufspraxis
Praxisbezogene Arbeit ist im Informatik- und SEM-Bachelor mit bis zu 3 ECTS als Freifach anrechenbar. Eine Woche Vollzeit-Arbeit entspricht dabei 1,5 ECTS. Wenn du also z.B. 40h/Woche arbeitest, brauchst du von der Firma eine Bestätigung über 2 Wochen, bei 20h/Woche über 4 Wochen usw. Diese Bestätigung sowie eine Begründung (z.B. "Warum ist das Praktikum relevant?") musst du an das Dekanat (deansoffice.csbme@tugraz.at) senden.
Sonstige Anerkennungen / Fragen
Bei sonstigen Fragen zu Annerkennungen, könnt ihr hier auf der Seite des Dekanats Näheres finden.