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Du hast Fragen? Vielleicht findest du hier eine Antwort

Auf dieser Seite findest du häufig gestellte Fragen und Antworten. Wenn du weitere Fragen hast, oder bei anderen Anliegen Hilfe benötigst, melde dich gerne bei uns via Mail oder Instagram :)

Das Wichtigste zuerst

Informationen zu Semesterbeginn und -ende sowie lehrveranstaltungsfreie Zeit findest du hier.

Allgemeine Richtwerte:

1. Semester: Anfang Oktober bis Ende Januar
2. Semester: Anfang März bis Ende Juni

! Es kann jedoch sein, dass in der lehrveranstaltungsfreie Zeit auch Klausuren angeboten werden oder Deadlines ablaufen.

LV ist die Abkürzung für “Lehrveranstaltung”. Lehrveranstaltungen bezeichnen allgemein alle Kurse, Vorlesungen, Exkursionen, etc., die an der Universität/Hochschule angeboten werden.

Aber welche LV-Typen gibt es alles? Ist überall Anwesenheitspflicht?
Die wichtigsten LV-Typen sind:

  • VO = Vorlesung - keine Anwesenheitspflicht
  • UE = Übung - 80% Anwesenheitspflicht
  • VU = Vorlesung + Übung - je nach LV-Leitung kann dies getrennt oder hintereinander stattfinden und auch die Anwesenheitspflicht ist unterschiedlich und wird am Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben
    Meist keine Anwesenheitspflicht beim VO-Teil, jedoch beim UE-Teil
  • KU = Kurs - 80% Anwesenheitspflicht
  • PS/SE = (Pro)Seminar - 80% Anwesenheitspflicht
  • TUT = Tutorium - meist Zusatzangebot von der Universität und demnach optional
  • PPS = Pädagogisch Praktische Studien (Lehramtspraktika) - 100% Anwesenheitspflicht

Während der lehrveranstaltungsfreien Zeit werden keine Lehrveranstaltungen (außer vorher mit den Studierenden abgesprochen) abgehalten. Ein anderer Fall sind explizit in diesem Zeitraum geplante (Block-) Lehrveranstaltungen. Zudem haben Bibliotheken während diesem Zeitraum oft geänderte Öffnungszeiten.

Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass während dieser Zeit keine Klausuren und Abgabetermine sind, oder andere Aufgaben für das Studium erledigt werden müssen.

§54  Universitätsgesetz 2002 – UG
ECTS sind sogenannte Anrechnungspunkte und ist die Abkürzung für European Credit Transfer System. ECTS stellen Studienleistungen verbunden mit dem Arbeitspensum für einzelne Lehrveranstaltungen dar. Pro Lehrveranstaltung gibt es also eine Anzahl an ECTS, die du für die erbrachte Leistung bzw. das geschätzte Arbeitspensum bekommst. Ein ECTS entspricht zwischen 25 und 30 Stunden à 60 min Arbeitspensum (hier fallen sowohl Anwesenheit, Arbeitsaufträge als auch Vorbereitungszeit für Prüfungen, … hinein).

Für die meisten Bachelorstudien beträgt der Arbeitsaufwand 180 ECTS - bis jetzt war Lehramt jedoch eine Ausnahme mit bereits 240 ECTS im Bachelorstudium. Für weiterführende Masterstudien kommen da nochmal 120 ECTS dazu und auch für Doktoratsstudien.

Musterstudienpläne und die allgemeine Empfehlung sind 30 ECTS pro Semester, um das Studium in vorgesehener Mindeststudienzeit zu absolvieren. Dies ist jedoch nur ein Richtwert und sieht in der Realität oft anders aus. Also lass dich davon nicht stressen und achte auf dein Wohlbefinden während dem Semester.
Achtung: Im Bachlorstudium muss die Mindestleistung von 16 ECTS in den ersten 4 Semestern erbracht werden.

Hier kommst du zur Quelle (RIS)

Semesterstunden ist die Einheit in der Kontaktstunden angegeben werden. Das Kontaktstundenausmaß ist die Zeit, die du anwesend sein musst bzw. wie im Satzungsteil beschrieben “… Zeit, in der Lehrende und Studierende im Rahmen von Lehrveranstaltungen zum Zweck der Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Methoden zusammentreffen.”.

Die ECTS stellen somit das gesamte Arbeitspensum da, das du für die LV investieren musst, und die Semesterstunden stellen den Anteil dieses gesamten Arbeitspensums dar, den du anwesend sein musst.

Mindeststudienzeit: Die Mindeststudienzeit ist die berechnete Zeit, in der es möglich sein sollte, dein Studium zu absolvieren - unter der Annahme, dass 30 ECTS pro Semester absolviert werden.

Dies ist nicht mit der Regelstudienzeit zu verwechseln. Diese beschreibt, wie viele Semester der Großteil der Absolvent*innen für das Studium benötigt.

Musterstudienplan: Auch der Musterstudienplan orientiert sich an den 30 ECTS pro Semester. Hier sind jedoch Lehrveranstaltungen mit empfohlenen Semester aufgelistet. Hier steht also, in welchem Semester die Universität dir empfiehlt, welche Lehrveranstaltung zu absolvieren. Dieser Musterstudienplan ist jedoch keine Pflicht und die empfohlenen Lehrveranstaltungen sind auch nicht immer alle zwingend aufeinander aufbauend. Je nach Studiengang können also unterschiedliche Lehrveranstaltungen vorgezogen werden. Hier musst du nur die Voraussetzungsketten beachten.

Im Lehramtstudium ist der Musterstudienplan von Fach zu Fach oft nicht aufeinander abgestimmt. Bedeutet: Je nach Fächerkombination sind laut Musterstudienplan nicht genau 30 ECTS vorgesehen.

Mindeststudienleistung: Laut §63 des Hochschulgesetzes müssen in den ersten 4 Semestern des Bachelorstudiums insgesamt mindestens 16 ECTS absolviert werden. Dazu zählen keine angerechneten Leistungen von zuvor, sondern nur in den Semestern erbrachte Leistungen.
! Ausnahme: Studierende mit einer Behinderung oder auch bei Beurlaubung gibt es Sonderregelungen

§ 15. Anwesenheitspflicht: Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter besteht Anwesenheitspflicht. Von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw. dem Lehrveranstaltungsleiter können Studierende für einzelne Lehrveranstaltungseinheiten von der Anwesenheitspflicht entbunden werden.

Generell gilt für die Anwesenheitspflicht, dass der/die Studierende 80% der Einheiten persönlich anwesend sein musst. Wenn es aufgeteilte LV-Leitungen sind, dann kann es sein, dass die 80% pro Einheiten bei der einen bzw. anderen LV-Leitung berechnet wird. Bedeutet, dies ist ein andere Anteil an Zeit als von der gesamten Lehrveranstaltung. Die 20% fallen unter “unentschuldigtes Fehlen”. 

! Bei Exkursionen oder Praktika gelten oft 100% Anwesenheitspflicht.

Bei Fernbleiben von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen solltest du, außer von der LV-Leitung anders kommuniziert, dich bei der LV-Leitung (meist per Mail) vor der Einheit abmelden. Solltest du krank sein, solltest du dir eine offizielle Krankschreibung besorgen, die du der LV-Leitung vorweisen kannst. Dies zählt dann oft unter entschuldigtes Fehlen und zählt nicht zu den 20% unentschuldigtes Fehlen. 
! Achtung: In der Praxis wird dies jedoch ab und zu anders gehandhabt. Wenn es dich betrifft, frag am besten die LV-Leitung und kläre ab, ob du sonst eventuell Ersatzleistungen erbringen kannst. 

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen sind die verfügbaren oft begrenzt und sehr beliebt. Solltest du also nicht gleich einen Fixplatz bekommen und auf der Warteliste stehen, ist es empfehlenswert zur ersten Einheit der LV zu kommen.

DENN… bekommst du einen Fixplatz, tauchst aber nicht zur ersten Einheit auf und gibst der LV-Leitung auch nicht über dein Fehlen zuvor Bescheid, werden nicht besetze Fixplätze an Studis von der Warteliste vergeben.

Solltest du also genau die erste Einheit der LV fehlen und aber einen Fixplatz, dann unbedingt vor dieser Einheit die LV-Leitung über dein Fehlen, mit dem Wunsch den Fixplatz zu behalten, informieren.

Bei Vorlesungen musst du dich immer gesondert von deiner Anmeldung zur Lehrveranstaltung selbst, nochmal bei der Prüfung bzw. den passenden Prüfungstermin anmelden. Dies machst du über die Onlineplattform (TUGonline, UGonline, PHonline).

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist es abhängig von der LV-Leitung, ob du dich nochmal gesondert für die zu absolvierenden Prüfungen anmelden musst oder nicht. Meist wird bei Kursen dies nicht verlangt, bei VUs oder UEs jedoch schon. Um sicher zu gehen, frage am besten am Beginn der Lehrveranstaltung oder spätestens während dem Semester nochmal nach.

Im Allgemeinen hast du für STEOP-Prüfungen als auch normale Prüfungen, die an der TU Graz absolviert werden 5 Prüfungsantritte, wobei die letzten zwei Antritte kommissionell sind. Bedeutet, bei schriftlichen Prüfungen korrigieren diese mindestens 2 Prüfer*innen und auch bei mündlichen Prüfungen wird diese mindestens von 2 Prüfer*innen bewertet.

Bei Prüfungen, die du an der Universität Graz und Pädagogischen Hochschule absolvierst, hast du nur 4 Prüfungsantritte (mit der letzten als kommissionelle Prüfung)

Meist ab dem 3. Antritt kannst du bereits eine kommissionelle Prüfung beantragen - dies würde zum Beispiel der Fall sein, wenn du das Gefühl hast bei einer mündlichen Prüfung ungerecht benotet worden zu sein.

Diese kommissionellen Prüfungen sind nicht automatisch im Onlinesystem, sondern müssen gesondert beantragt und mittels Formular beim Dekanat innerhalb der Fristen eingereicht werden.

Achtung: Obwohl es Prüfungsantritt heißt, gilt dies nicht nur für Klausuren oder mündliche Prüfungen. Dies gilt auch für Antritte bei Kursen und anderen prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen. Sobald du dort eine negative Abschlussnote am Ende der Lehrveranstaltung bekommst, ist ein Prüfungsantritt verbraucht. Somit gilt das auch für deine Praktika im Lehramtstudium.

Bei Praktika hast du nur 2 Prüfungsantritte!

Genaueres zum Prüfungsrecht an der TU Graz findest du hier.
Weiteres Prüfungsantritte, kommissionelle Prüfung, etc. an der Uni Graz findest du hier.
Weitere Informationen zur Prüfungsordnung an der PHSt findest du in der Satzung. Genaueres zu Prüfungsantritten & Wiederholung im §57.

Solange du innerhalb der Mindeststudienzeit (+ Toleranzsemester) studierst, ist der Studierendenbeitrag/ÖH-Beitrag von 25,20 € (Stand: 2025) bezahlen. 

Wenn dein Studium sich verzögern sollte, erhöht muss zudem der Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 € (Stand: 2025) bezahlt werden. (Achtung: Für Drittstaatsangehörige ist der Beitrag doppelt so groß)

Wenn es zu Problemen (z.B. Erkrankungen, Betreuungspflichten, Behinderung) während des Studiums kommt, kannst du unter gewissen Bedingungen dein Studium pausieren bzw. dich beurlauben lassen, ohne dass die Studienzeit weiterläuft bzw. eine Erlassung des Studienbeitrages beantragen.

Weitere Informationen findest du hier.

Zum Studienstart

Um das Modul B des Aufnahmeverfahrens zu absolvieren, meldest du dich über das Anmeldeportal Aufnahmeverfahren Lehramt an. Fragen zum Genauen Anmeldeprozess und Weiteres findest du unter Fragen & Antworten

Wenn du bereits schon einmal Lehramt studiert hast, gibt es eine Ausnahmeregelung. 

Laut Universität sieht es wie folgt aus: 

Vom allgemeinen Teil des Aufnahmeverfahrens sind folgende Studienwerber*innen ausgenommen:

  • Studierende aus transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen, die gem. § 63 Abs. 5 UG eine befristete Zulassung zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung beantragen.
  • Studierende, die am 1. Mai 2024 bereits zu einem Lehramtsstudium an einer im „Verbund Aufnahmeverfahren 2024“ vertretenen Institution zugelassen sind.
  • Studierende, die bereits einmal zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemein bildung im Entwicklungsverbund Süd-Ost zugelassen waren.
  • Studierende, die an einer in- oder ausländischen Universität oder Pädagogischen Hochschule bereits zu einem Lehramtsstudium zugelassen waren, wenn sie bereits zumindest 120 ECTS-Anrechnungspunkte eines Lehramtsstudiums an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule absolviert haben. Dies gilt nicht für Studierende gem. Z 2.
  • Studierende, die zu einem Erweiterungsstudium gem. § 54b UG zugelassen werden wollen oder bereits zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung zugelassen sind und ein oder beide Unterrichtsfächer bzw. die Spezialisierung oder die Institution der Zulassung wechseln.

Weiter Informationen dazu findest du in der Verordnung des Rektorats.

Gleiches gilt für die Universität Graz: Mitteilungsblatt

Genaue Informationen, eine Übersicht und hilfreiche Links findest du hier.

Die Abkürzung STEOP steht für Studieneingangs- und Orientierungsphase und ist Teil aller Bachelor- und Diplomstudiengänge. Dies sind ausgewählte Lehrveranstaltungen, die einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studium und dessen weiteren Verlauf vermitteln sollen. Dies soll eine Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung des Studiums bieten, wodurch der/die Studierende ein Gefühl dafür bekommen soll, ob er/sie dieses Studium weiterstudieren möchte oder sich vielleicht doch für etwas anderes interessiert.

Diese STEOP Lehrveranstaltungen umfassen zwischen 8 und 20 ECTS. Im Lehramtstudium sind diese meist verteilt auf deine zwei Unterrichtsfächer sowie pädagogische Lehrveranstaltungen (Stand 2025: Orientierung im Berufsfeld, Einführung in Lehren und Lernen).

Der Haken bei STEOP Lehrveranstaltungen: Diese LVen müssen am Anfang des Studiums absolviert werden, um die sogenannte STEOP-Sperre aufzuheben. Bedeutet: Solange du nicht alle STEOP-LVen positiv abgeschlossen hast, kannst du in diesem Studium nicht mehr als 22 ECTS absolvieren.

Wichtig: Bei der Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, werden bereits bei Anmeldungen die verfügbaren ECTS miteinberechnet und zählen bereits zu deinem absolvierten ECTS-Pool. Bei Vorlesungen werden die ECTS erst bei Absolvierung der Prüfung in den ECTS-Pool miteinbezogen.

Auf den Onlineplattformen (TUGonline, UGonline, PHonline) findest du rechts oben immer eine Suchfunktion für Räume. Diese hilft meist schon mal mit der Adresse. Weiters gibt es aber auch ein paar Tipps, die Aufschluss darüber geben, wo genau sich der Raum befindet.

Generell folgen die Raumangaben einem ähnlichen Schema an der TU Graz, Universität Graz als auch an der PHSt.

Der erste Buchstabe/Die ersten zwei Buchstaben stehen meist für das Gebäude und die dazugehörige Adresse. Die darauffolgenden zwei Stellen zeigen das Stockwerk (EG, UG, 1. Stock (01), 2. Stock (02), …) an. Die letzten Ziffern stellen die Raumnummer da.

PHSt: Hier ist es ab und zu etwas kompliziert, deshalb folgend die wichtigsten Abkürzungen.

z.B. N02HSC, AEGU01

Der erste Buchstabe steht für das Gebäude.

  • N = Neubau
  • A = Altbau
  • T = Theodor Körnerstraße 38
  • O = Ortweinplatz

Die ersten zwei Zahlen bzw. der 2. und 3. Buchstabe stehen für das Stockwerk:

  • 01 = 1. Stock
  • 02 = 2.Stock
  • EG = Erdgeschoss
  • UG = Untergeschoss

Alles danach steht für die Raumnummer bzw. den Hörsaal.

z.B. HSC = Hörsaal C oder T0304 → 04 = Raumnummer

 

 

 

  • Besuche die erste Einheit der LV: Prüfungsmodalitäten, Ablauf und alle wichtigen Informationen werden besprochen. ZUSÄTZLICH kann dein Platz bei prüfungsimmanenten LVen bei nicht abgemeldeten Nichterscheinen weitergegeben werden und du kannst die LV nicht mehr besuchen.
  • Besuche am besten die letzte Einheit der LV: In der letzten Einheit der LV sind vor allem bei Vorlesungen oft nochmal wichtige Informationen für die Prüfungen dabei.
  • Vorlesungen sind nicht anwesenheitspflichtig. Trotzdem solltest du für dich herausfinden, ob sie wichtig für deinen Lernerfolg sind oder nicht. Ab und zu macht es sehr viel Sinn die Vorlesungen zu besuchen, ab und hilft einem die Vorlesung nicht so viel für die Prüfung.

Rund um's Studium

Du findest unter “Mein Studium” auf Uni Graz Online bzw. TUGrazOnline unter “Meine Dokumente” das passende PDF Dokument zu deinem Studienplan. Diese PDF findest du auch auf der allgemeinen Webpage der Universitäten.

Aber auch in der Onlineansicht von “Mein Studium” sind alle Lehrveranstaltungsknoten abgebildet.

Zum EVSO gehören folgende Institutionen:

  • Pädagogische Hochschule Kärnten
  • Pädagogische Hochschule Steiermark
  • Private Pädagogische Hochschule Augustinum
  • Private Pädagogische Hochschule Burgenland
  • Kunstuniversität Graz
  • Technische Universität Graz
  • Universität Graz
  • Universität Klagenfurt

Nein, für gewöhnlich musst du dich nicht nochmal bei einer Institution als Mitbeleger*in anmelden, solange diese zum Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO) gehört.

Du bekommst am Anfang jedes Studienjahres E-Mails von mehreren Institutionen, wo du deinen eigenen Account für die Online-Plattform der jeweiligen Institution aktivieren kannst. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, meldest du dich am besten bei der jeweiligen Universität via Mail - bei der Studienservice, Studienabteilung oder (Lehramtskoordinationsstelle).

Alles rund um Auslandssemester, Studierendenteams, Zentrum für Soziale Kompetenz, Studierenden Workshops findest du hier.

Bist du interessiert auch bei der StV mitzuwirken? Möchtest du erfahren, wie es “hinter den Kulissen” abläuft?

Welche guten Gründe gibt es, unserer StV beizutreten?

  • Du kannst bei Fragen und Diskussionen mitwirken, die dein Studium betreffen.
  • Du arbeitest in einem Team aus Studis aus unterschiedlichen Jahrgänge zusammen und kannst neue Freundschaften und Kontakte knüpfen.
  • Du kommst bei organisierten Events in den Austausch mit Studis aus deinem Studium.
  • Du bist auf dem neusten Stand, wenn es um Curriculum oder andere Erneuerungen geht.
  • Du kannst deinen Mitstudierenden bei Problemen und Fragen tatkräftig zur Seite stehen.
  • Du erhälst als Belohnung für deine Arbeit Toleranzsemester bzw. ECTS für deine freien Wahlfächer
  • Du lernst in deinen Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten etwas dazu :)

Ist die Neugier bei dir geweckt? Dann melde dich gerne via E-Mail bei uns und/oder schau bei einer unserer StV Sitzungen vorbei :)

Die HTU ist die gesetzliche Interessensvertretung aller Studierenden und Studiengänge, unter der alle StVen stehen. Sie vertreten alle Studierenden der TU Graz gegenüber der Universität, und anderen Einrichtungen. Nebenbei bieten sie zahlreiche Services, und veranstalten diverse Freizeitaktivitäten.

Hier geht's zur Webpage.

Geht es dir im Moment nicht gut? Brauchst du Hilfe? Dann schau gerne auf der Seite von der psychosozialen Beratung vorbei.

Link zur Website

Rund um's Praktikum

Unterlagen und Formulare zum PPS AB von der PHSt findest du unter diesem Link.

! Terminplan ist meist nur für Praktika an der MS notwendig.

Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung

Unter diesem Link findest du Folien zum Runterladen von den Informationsveranstaltungen, die jedes Semester online angeboten werden. Hier findest du auch Termine und Fristen zu Anmeldephasen etc.

Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung

Unter diesem Link findest du Informationen zu Praktika für Lehramt BB.

Voraussetzungen, anerkannte Leistungen, Vorausbescheid, ...

Schaue gerne hier nach :)

Bei der Anmeldung deiner Lehrveranstaltungen musst du gewisse Voraussetzungsketten beachten. Je nach Studium bzw. Unterrichtsfach gibt es mehr oder weniger davon. 

Du kannst alle Voraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen in TUGonline unter Mein Studium oder auch bei der Anmeldung der einzelnen Lehrveranstaltungen einsehen.

 

Account, E-Mail, WLAN & Co

noch in Bearbeitung

Schau dafür hier vorbei :)

Am Smartphone:

  • Lade dir die App Nextcloud herunter
  • Gib als Serveradresse https://cloud.tugraz.at/ in das Suchfeld ein
  • Logge dich mit deinen TUGrazOnline Logindaten ein
  • Fertig!

Am Laptop/PC:

Weiter Infos findest du hier.

2FA steht für 2-Faktor-Authentifizierung und ist ein meist 8-stelliger Code, den du auf deinem Handy in einer Authentifizierungsapp nach der Verknüpfung siehst. Diesen Code benötigst du bei jeder Anmeldung in das Onlinesystem und auch bei Prüfungen.

Weitere Infos dazu findest du hier.

Finanzielles: Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Stipedien

Hier geht's lang.

Solange du innerhalb der Mindeststudienzeit (+ Toleranzsemester) studierst, ist der Studierendenbeitrag/ÖH-Beitrag von 25,20 € (Stand: 2025) bezahlen. 

Wenn dein Studium sich verzögern sollte, erhöht muss zudem der Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 € (Stand: 2025) bezahlt werden. (Achtung: Für Drittstaatsangehörige ist der Beitrag doppelt so groß)

Wenn es zu Problemen (z.B. Erkrankungen, Betreuungspflichten, Behinderung) während des Studiums kommt, kannst du unter gewissen Bedingungen dein Studium pausieren bzw. dich beurlauben lassen, ohne dass die Studienzeit weiterläuft bzw. eine Erlassung des Studienbeitrages beantragen.

Weitere Informationen findest du hier.

Mehr Informationen dazu findest du hier.

Die Wohnbeihilfe kannst du mit keinem oder nur geringem Haushaltseinkommen beantragen. Hier geht's zum Wohnunterstützungsrechner des Land Steiermark.

Familienbeihilfe bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 24. oder 25. Lebensjahr. Genaue Informationen findest du dazu auf: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe/Seite.080712

Wichtig zu beachten: Bei Studienwechsel kann es zu Verlust der Familienbeihilfe kommen!

Abhängig von der finanziellen Lage deiner Familie und deiner Wohnsituation, kannst du auch Studienbeihilfe beantragen.

Achtung: Auch hier kann es zu Verlust der Beihilfe bei Studienwechsel kommen.

Voraussetzungen & weitere Informationen findest du unter https://www.stipendium.at/stipendien/studienbeihilfe 

Laut oesterreich.gv.at sind deine Beihilfen bei folgenden Bedingungen gefährdet.

“Ein Studienwechsel ist maximal zweimal möglich und muss spätestens vor dem dritten inskribierten Semester vorgenommen werden. Wird das Studium erst später gewechselt, entfällt die Familienbeihilfe für so viele Semester, wie in den vor dem Wechsel betriebenen Studium studiert wurde. Diese Wartezeit kann durch die Anrechnung von Prüfungen aus dem alten Studium im neuen Studium verkürzt werden.” - Familienbeihilfe für Studierende

Dies bedeutet, solltest du das dritte Mal wechseln, verlierst du bei diesem Wechsel deine Familien- & Studienbeihilfe. Wenn du jedoch nur die Hauptuniversität wechseln solltest, und das gleiche Studium weiterstudieren möchtest, kannst du beim Finanzamt einen Antrag stellen, sodass du danach trotzdem weiter Beihilfen erhaltest.

An der TU Graz gibt es Stipendien für Nachwuchstalente als auch Förder- & Leistungsstipendien. Weiter Infomrationen unter den untenstehenden Links.

Stipendien Nachwuchstalente

Stipendium “Best of South-East”

Leistungs- & Förderstipendien: Jede Fakultät vergibt meist ein Leistungs- und ein Förderstipendium pro Jahr bzw. Semester. Für weiter Informationen schaust du am besten auf den Fakultätsseiten selbst nach. 

Auch die HTU unterstützt Studierende durch unterschiedliche Angebote wie Fördertopf, Mensstenmpel, etc.

Siehe hier.

Kontakt

Studienzentrum

Inffeldgasse 10, 3.Stock

Raum SZ03057

(Terminvereinbarung per Mail)

 

lehramt@htugraz.at

Instagram

Discord

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Welche guten Gründe gibt es, unserer StV beizutreten?

  • Du kannst bei Fragen und Diskussionen mitwirken, die dein Studium betreffen.
  • Du arbeitest in einem Team aus Studis aus unterschiedlichen Jahrgänge zusammen und kannst neue Freundschaften und Kontakte knüpfen.
  • Du kommst bei organisierten Events in den Austausch mit Studis aus deinem Studium.
  • Du bist auf dem neusten Stand, wenn es um Curriculum oder andere Erneuerungen geht.
  • Du kannst deinen Mitstudierenden bei Problemen und Fragen tatkräftig zur Seite stehen.
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