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Prüfungen

Negativ beurteilte Prüfungen können viermal wiederholt werden. Es stehen also fünf Prüfungsantritte zur Verfügung. Nimm jeden Antritt ernst und bereite dich gut vor. Wenn eine Pflichtlehr-veranstaltung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde, erlischt die Zulassung zum Studium (Exmatrikulation).

Eine kommissionelle Prüfung findet vor eine Prüfungskommission statt, die aus mindestens 3 Personen besteht. Deine Leistung wird also von mehreren Prüferinnen oder Prüfern beurteilt. Der vierte und fünfte Antritt einer Vorlesungsprüfung sind verpflichtend kommissionell, auf Wunsch auch der Dritte.

Die Prüfungsmethode (schriftlich, mündlich, schriftlich und mündlich) wird bei einem kommissionellen Antritt beinhelaten, außer in der LV-Beschreibung und in der ersten Einheit eine andere Prüfungsmethode für kommissionelle Prüfungen festgelegt.

 

Ja, eine positive Prüfung kann innerhalb von 12 Monaten einmal wiederholt werden. Bitte beachte, dass der letzte Versuch den vorherigen ersetzt und du dich somit auch verschlechtern kannst.

Von einer Vorlesungsprüfung kannst du dich ohne Angabe von Gründen via TUGRAZonline bis zu 48 Stunden vor dem Prüfungstermin abmelden.

Wenn du trotz Anmeldung nicht zur Prüfung erscheinst kann dich der oder die Lehrende für 8 Wochen oder für den nächsten Prüfungstermin sperren. Wenn du einen nachvollziehbaren Grund für dein Nichterscheinen nachbringst (zB. ärztliches Attest) wird die Sperre aufgehoben.

Viele Prüfungen haben begrenzte Plätze. Aus Fairness gegenüber deinen Mitstudierenden achte bitte früh genug auf ein gut geplantes Prüfungsmanagement.

Bei Vorlesungen gibt es mind. 3 Prüfungstermine pro Semester. Diese sind im Optimalfall am Anfang in der Mitte und am Ende des Semesters. Sollte es bei einer Lehrveranstaltung vorkommen, dass keine Prüfungstermine eingetragen sind, kannst du dich sorglos bei der oder dem Vortragenden melden oder einfach uns kurz bescheid geben und wir übernehmen das.

Schummeln hat zur Folge, dass dir deine Prüfungsunterlagen abgenommen werden und mit "Nicht Genügend" zu beurteilen ist.

Fragen zu Lehrveranstaltungen

Im TUGRAZonline findest du in der Applikation "Lehrveranstaltungen" eine Übersicht aller deiner zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, gegliedert nach Winter- und Sommersemester. Die meisten Lehrveranstaltungen werden nur jährlich angeboten, einige wenige jedes Semester.

In der Lehrveranstaltungsbeschreibung kannst du Ziel, Inahlt, Vortragende, Prüfungsmodus und Lehrveranstaltungstermine nachlesen. Hier steht auch, bis wann du dich für die Lehrveranstaltung anmelden musst.vvvvvv

In der jeweiligen Lehrveranstaltungsübersicht findest du unter dem Punkt Termine eine genaue Auflistung aller Termine und den Ort wo sie stattfinden.

Eine weitere Möglichkeit ist dein pers. Terminkalender wo alle deine Termine automatisch eingetragen sind. Bitte beachte, dass es auf Grund der COVID-19 Ampel zu kurzfristigen Abweichungen kommen kann. Liese also regelmäßig deine E-Mails!

Bei Lehrveranstaltungen vom Typ Vorlesung (VO) gibt es keine Anwesenheitspflicht. Der Besuch der Lehrveranstaltugn wird aber wärmstens empfohlen. Auch wenn dir die eine oder andere Einheit etwas fad vorkommen kann, wird es dir spätestens beim Lernen für die Prüfung extrem hilfreich sein :).

Bei allen anderen LV-Typen herrscht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Dies wird bei unseren Studien aber nur sehr selten exerziert. Ausnahme sind hier Übungstunden wo du Hausaufgaben vorrechnen musst. Ob und wie die Anwesenheit kontrolliert wird, erfährst du zu meist in der ersten LV-Einheit. Die solltest du IMMER besuchen!

In den Bachelorstudienplänen zu Informatik und SEM sind aktuell 10 ECTS an freien Wahlfächern vorgesehen. Freie Wahlfächer dienen der Vertieferung der eigenen Interessen und können jede beliebe Lehrveranstaltung sein. Die 10 ECTS solltest du bis zum Ende deines Studiums zusammen haben.

Du kannst an diese an sämtlichen anerkannten in- und ausländischen Universitäten ablegen, z.B. auch an der Uni Graz. Achtung: Wenn du LVen an einer anderen Uni absolvieren willst, musst du dich dort in der Inskriptionsfrist als Mitbeleger:in einschreiben lassen!

Empfehlungen für freie Wahlfächer

In den Bachelorstudienplänen zu Informatik und SEM sind aktuell 14 ECTS an Fächern aus dem Wahlfachkatalog vorgesehen. In Informatik besteht dieser Katalog zu einem Großteils aus Fächern aus dem SEM-Studienplan und umgekehrt. Allerdings finden sich dort auch Fächer die über den klassischen Kompetenzrahmen hinausgehen. Mindestens 14 ECTS aus diesen Fächern solltest du bis zum Ende deines Studiums zusammen haben.

Empfehlung für Fächer aus dem Wahlfachkatalog

  • Bachelorprojekt - Dabei kannst du deine Bachelorarbeit um einen praktischen Teil erweitern

Wir aben hier eine Liste mit Beschreibung der Fächer im ersten Semester.

Bachelorabschluss

Bevor du deinen Studienabschluss beantragst, achte bitte darauf, dass alle erforderlichen Noten deinem Studium auffindbar sind. Das bedeutet auch, dass alle Freifächer von anderen Universitäten (z. B. Mitbelegung an der Universität Graz) in TUGRAZonline übertragen sind. Sie müssen nicht zugeordnet sein, dass wird beim Abschluss dann finalisiert. Solltest du dir also nicht sicher sein, was du wofür anrechnen lassen möchtest, mach das erst am Ende damit es weniger Aufwand für das Dekanat ist.

Für einen erfolgreichen Abschluss musst du alle Lehrveranstaltungen deines Studiums abgeschlossen haben, die in deinem Curriculum stehen. Dazu zählen in der Regel die Pflichtfächer, Wahlfächer, frei wählbare Lehrveranstaltungen/Freifächer und eine Bachelorarbeit.

Wenn du z.B. Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium vorziehst und dann während des Semesters den Bachelor abschließt und ins Masterstudium wechselst, kann es zu Problemen bei der Noteneingabe kommen. Das liegt daran, dass deine Lehrveranstaltungsanmeldungen im TUGRAZonline dann einem geschlossenen Studium zugeordnet sind.

Um Probleme beim Abschließen dieser Lehrveranstaltungen zu vermeiden, empfehlen wir dringend, eine kurze Nachricht an die Lehrveranstaltungsleitungen zu senden, damit diese dich in den LV-Teilnahmelisten auf das neue Studium umtragen können.
In der Nachricht solltest du deinen Namen und deine Matrikelnummer angeben und erwähnen, dass du deine LV-Leistung gerne deinem Masterstudium zugerechnet haben möchtest. Außerdem empfehlen wir diese Nachricht von deiner Studierenden E-Mail (…@student.tugraz.at) zu versenden.

Mitbeleger sind Studierende, die einzelne Lehrveranstaltungen für ihr Studium an anderen Universitäten als ihrer Stammuniversität belegen.

Solltest du als Mitbeleger dein Bachelorstudium schließen und kein weiteres aktiv gemeldetes Studium haben (z.B. Zweitstudium), wird deine Mitbelegung an der Uni Graz aufgehoben und du kannst im betreffenden Semester keine Prüfungen absolvieren.

Das gilt auch, wenn du bereits die Meldung der Uni Graz erhalten hast!

Wir empfehlen daher parallel ein weiteres Studium zu melden oder die Lehrveranstaltungen so zu planen, dass du sie im nächsten Semester abschließen kannst. Z.B. bei einer aktiven Meldung in von deinem Masterstudium. Beachte hier die Inskriptions/Meldefenster der Uni Graz.

Um ein Studium abzuschließen, musst du das Formular des CSBME "Anmeldung zum Abschluss des Bachelorstudiums" ausfüllen.
Du bekommst dann eine Email mit weiteren Informationen. Die Bearbeitung kann allerdings länger dauern.

Wenn dein Zeugnis von allen zuständigen Personen unterschrieben wurde und dein Antrag erfolgreich ist, wirst du benachrichtigt und kannst es im Dekanat abholen.

Nach dem Abschluss öffnen sich einige Türen für dich:

  1. Du kannst dein Wissen in einem Masterstudium an der TU Graz oder an einer anderen Universität vertiefen.
  2. Du kannst aber auch direkt ins Berufsleben starten
  3. Oder du nutzt die Zeit für etwas ganz anderes um neue Perspektiven zu gewinnen.

Wir wünschen dir jedenfalls alles Gute und hoffen, dich dann in deinem Masterstudium wiederzusehen!

Solltest du dich dafür entscheiden, auf dein Bachelorstudium auch noch ein Masterstudium an der TU Graz zu absolvieren, könnte für dich die Richtlinie für die Studienzulassung interessant sein. Darin steht unter anderem: Studierende, die an der TU Graz ein Bachelorstudium abgeschlossen haben, können auf Antrag im jeweiligen Abschlusssemester jederzeit bis längstens zehn Tage vor Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist des nachfolgenden Semesters zu einem Masterstudium zugelassen werden.

Das heißt, solltest du deinen Bachelor außerhalb der Zulassungsfristen abschließen, kannst du trotzdem “nahtlos” im selben Semester noch in ein konsekutives Masterstudium übergehen.
Bereits begonnene Lehrveranstaltungen und angemeldete Prüfungstermine gelten weiterhin. Bitte beachte nur, dass du die Lehrenden deiner aktiven LV-Anmeldungen informierst, wie oben unter “Was passiert mit bestehenden LV Anmeldungen?” beschrieben.

Das Dekanat hat weitere häufig gestellte Fragen auf ihrer Webseite, schau dir diese doch mal durch.
Sonst gibt es im TU4U auch eine gute Übersicht zum Studienabschluss.