Die Universität wird von drei Gremien in einer mehr oder weniger gelungenen Dreiecksbeziehung geleitet: Dem Rektorat, dem Universitätsrat und dem Senat. Dabei ist der Senat das einzige demokratisch gewählte Organ. Die anderen beiden werden gegenseitig bzw. vom zuständigen Bundesministerium eingesetzt.Der Senat ist so das höchste demokratische Organ einer Universität.
Der Senat ist laut § 25 UG 2002 eingerichtet. In diesem Paragraphen des UG sind alle rechtlichen Grundlagen festgelegt. Zusätzlich gibt es eine Geschäftsordnung des Senates. In dieser ist festgelegt, wie der Senat arbeitet, wie seine Sitzungen ablaufen und was der Vorsitzende des Senates auch ohne Sitzung machen darf. Der Senat ist für die Satzung(en) der Universität zuständig und kann sich dort weitere Regelungen aufbürden.