Das Merkblatt Prüfungsrecht (ggf. aktuellere Version im TU4U) sollte die gängigsten Fragen zum Prüfungsrecht beantworten; hier noch ein paar Erläuterungen dazu:
Was ein schwerer Mangel ist, lässt sich nicht so pauschal beschreiben und muss im Einzelfall abgeklärt werden. Wenn du findest, dass deine Prüfung einen schweren Mangel hatte, geh zur Einsichtnahme und lass dir deine Prüfung sowie das Prüfungsprotokoll kopieren. Damit kommst du am besten zu uns oder zu deiner StV. Wir beraten dich gerne, ob es sich bei deinem Fall um einen schweren Mangel handelt.
Wenn dem so ist, kannst du innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung im Wege des Studienservices Einspruch erheben. Wird diesem stattgegeben, ist deine Prüfung absolut nichtig. Das bedeutet, dass die Note aufgehoben wird und du hast auch keinen Prüfungsantritt verloren.
Selbstverständlich kann eine Beurteilung nur erfolgen, wenn du auch eine Leistung abgegeben hast. Wenn du also nicht zur Prüfung erschienen bist, hast du auch kein „Recht“ auf ein Zeugnis. Das schlimmste, was dir passieren kann, ist, dass du für die Prüfung für den nächsten Prüfungstermin bzw. die nächsten 8 Wochen gesperrt wirst.
Wenn du wirklich ein Zeugnis bekommen hast, melde dich bei dem/der verantwortlichen Prüfer*in und fordere ihn höflich auf, die Note aufzuheben.
Zuerst einmal tief durchatmen, alles halb so schlimm!
Den ersten Schritt hast du schon gemacht und dich ans Referat für Bildungspolitik gewandt. Wir helfen dir gerne, die Bürokratie zu bewältigen.
Um überhaupt zu einer kommissionellen Prüfung zu kommen, musst du das entsprechende Formular ausfüllen und beim Sekretariat des Institutes, an dem die LV stattfindet, abgeben. In dem Formular trägst DU den Ort, Zeit und deinen Vorschlag für die Kommission ein. Beim letztmöglichen Antritt ist der/die Studiendekan/in auf jeden Fall Vorsitzende/r der Komission. Das Dekanat und die/der Studiendekan*in entscheiden jetzt über deinen Antrag. Sollte der Ort, die Zeit oder die Personen verhindert sein, wird in Abstimmung mit dir ein neuer Termin gesucht. Sobald der Termin und die Kommission von dir bzw. von der/dem Studiendekan*in freigegeben wurden, werden die Daten per Unterschrift fixiert.
Bürokratie erledigt!
Jetzt ist es wichtig, sich richtig auf die Prüfung vorzubereiten. Nutze die Sprechstunden des LV-Leiters. Stelle Fragen und zeige, dass du wirklich interessiert bist. Wenn du merkst, dass dir die Situation psychisch zu schaffen macht, nutze die Beratungsstelle für Studierende oder eines der Beratungsangebote der HTU Graz.
Am Tag der Prüfung trittst du vor die Kommission und stellst dein Wissen unter Beweis. In den meisten Fällen findet die Prüfung mit einem schriftlichen und anschließenden mündlichen Teil statt. Das Stoffgebiet darf nicht von dem der LV abweichen. Am Ende der Prüfung berät sich die Kommission kurz und du erfährst direkt im Anschluss deine Note.
Bei rein schriftlichen kommissionellen Prüfungen erfolgt stattdessen nur die Benotung durch eine Kommission innerhalb der Frist von vier Wochen.
Alle Infos zu kommissionellen Prüfungen sind auch nochmals in diesem Dokument (english Version) zusammengefasst.
Bekomme ich neue Prüfungsantritte, wenn sich eine LV ändert?
Wenn sich eine der folgenden Eigenschaften der Lehrveranstaltung oder der Lehrveranstaltungsdetails ändern, bewirkt das eine neue Lehrveranstaltung bzw. einen neuen Gleichheitsknoten:
Damit beginnt dafür die Zählung der Prüfungsantritte wieder bei null.
Andere Änderungen (z.B. Änderung des LV-Titels ohne Änderung des Inhalts, Abhaltungssemester, Unterrichtssprache etc.) bewirken keine neue LV.