Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist eine Serviceeinrichtung für alle Mitarbeiter/innen und Studierenden an der TU Graz. Das Ziel des Arbeitskreises ist Geschlechtergerechtigkeit und Diversity Management an der TU Graz voranzutreiben. Der Arbeitskreis berät die Angehörigen und Organe der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung gemäß § 42 Abs 1 Universitätsgesetz 2002. Die Mitwirkung bei Personalangelegenheiten erfolgt durch einzelne Arbeitskreismitglieder. Wenn Sie sich mit einem Anliegen an ein Mitglied des Arbeitskreises wenden, berät diese Person Sie vertraulich. Auf Ihren Wunsch kann Ihre Ansprechperson des Arbeitskreises mit Ihrer Einwilligung Ihr Anliegen an die entsprechenden Organe der TU Graz herantragen. Für die Mitglieder des Arbeitskreises besteht Amtsverschwiegenheitspflicht.