Die CuKo ist maßgeblich an der Erstellung und Änderung aller Bachelor- und Masterstudien beteiligt. Dabei achtet sie vor allem auf den nicht-fachlichen Teil der Studienpläne. Die Studienpläne müssen natürlich den geltenden Bestimmungen des Universitätsgesetzes, der Satzung und der Richtlinien und Vorgaben der Curricula-Kommission entsprechen. Zusätzlich achtet die Kommission darauf, dass die Studienpläne Qualitätsmerkmale, wie etwa ein ausgewogenes Verhältnis der Lehrveranstaltungstypen oder gewisse Gruppengrößen erfüllen. Die Kommission erstellt auch aus eigenem Antrieb verbindliche Regeln und Richtlinien, an die sich alle Studienkommissionen halten müssen.